2416/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.08.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Dr. Spadiut, List, Schenk, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Juni 2009 unter der Zahl 2349/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „den dramatischen Personalstand der Exekutive in Graz" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Auf Basis eines Grundsatzerlasses des Bundesministeriums für Inneres (Exekutivdienstrichtlinien – EDR) sind die Bezirks- und Stadtpolizeikommanden Leit- und Koordinationsstelle für die von den Polizeiinspektionen ihres Wirkungsbereiches zu besorgenden Aufgaben; sie haben den stadt-/bezirksweiten Exekutivdienst sicherzustellen.
Mit dem gegenständlichen Befehl wird unter anderem der – gegenüber der bestehenden Befehlslage erhöhte - Mindestbedarf für die einzelnen Grazer Polizeidienststellen während der Nacht und an Sonntagen definiert. Dieser Befehl ist de facto eine Neuverlautbarung und Zusammenfassung diesbezüglicher, bisher gültiger Regelungen und beinhaltet ausschließlich die nicht zu unterschreitende Mindestpräsenz der Polizeiinspektionen ohne die zusätzlich eingeteilten Kräfte des spezialisierten Verkehrsdienstes, des Kriminaldienstes, der Stadtleitstelle und übergeordneter Streifen des Landespolizeikommandos.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die Arbeit der Exekutive kann seit der Wachkörperreform nicht mehr regional eingeschränkt betrachtet werden. Als Beispiel wird der Kriminaldienst genannt, der vor der Reform in den Städten Graz und Leoben von den Bundespolizeidirektionen vorwiegend autonom vollzogen wurde.
Die Kriminalabteilung der Bundesgendarmerie war gerade für die großen Städte der Steiermark unzuständig. Heute agieren die Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten des Landeskriminalamtes ohne Einschränkung für das gesamte Bundesland und unterstützen insbesondere auch den in den Stadtpolizeikommanden eingerichteten operativen Kriminaldienst sowie die uniformierten Kolleginnen und Kollegen der Polizeiinspektionen in der Kriminalitätsbekämpfung.
Weiters wirken im Bereich des Stadtpolizeikommandos Graz neben der Österreich weit größten Verkehrsinspektion mit 111 Planstellen auch überörtlich agierende Organisationseinheiten des Landespolizeikommandos wie beispielsweise die in Graz stationierte Polizeidiensthundeinspektion, die Einsatzeinheiten (EE) und die höchst effiziente Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität.
Darüber hinaus stehen dem Bundesland Steiermark (Standort Graz) auch eine Außenstelle des Bundeskriminalamtes sowie eine Außenstelle des Einsatzkommandos Cobra mit ebenfalls hervorragend ausgebildeten und nach dem neuesten Stand der Technik ausgerüsteten Exekutivbeamtinnen und Exekutivbeamten zur Verfügung.
Bei sämtlichen planbaren bzw. vorhersehbaren polizeilichen Großereignissen und Veranstaltungen werden obligatorisch weitere Exekutivorgane in Dienst gestellt bzw. temporär zugeführt.
Mit der bestehenden Personaldotation werden die polizeilichen Kernaufgaben abgedeckt, obgleich im Rahmen der Personalentwicklungsmaßnahmen daran gearbeitet wird, den Ballungsgebieten sukzessive zusätzliches Personal zuzuführen.
Zu Frage 4:
Aus derzeitiger Sicht besteht keine Notwendigkeit zur Abänderung oder Aufhebung des Stadtpolizeikommandantenbefehles.
Zu Frage 5:
Die Schengenerweiterung und der damit verbundene Wegfall der Grenzkontrolle bedingen umfangreiche organisatorische Strukturänderungen und die Implementierung operativer Anpassungen im Bereich der Bundespolizei.
Auf nationaler Ebene wurde im Rahmen der Schengenerweiterung von der systematischen Grenzkontrolle und Überwachung zur selektiven Grenzraumkontrolle übergegangen.
Darüber hinaus werden entsprechend den Verkehrströmen im gesamten österreichischen Transitstreckennetz (Schienen- und Straßenverkehr) und in Ballungsräumen verstärkte kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollmechanismen eingerichtet.
Um einen reibungslosen Übergang und einen hohen Wirkungsgrad zu erzielen, werden die erforderlichen strukturellen bzw. organisatorischen und personellen Maßnahmen sukzessive zur Umsetzung gebracht. Es wird grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen (SOKO Ost) daran gedacht, Personal von Graz nach Wien zu versetzen oder längerfristig zuzuweisen. Zur SOKO Ost wurde deshalb aus Graz auch nur ein Polizist zugewiesen. Graz – als zweitgrößter Ballungsraum Österreichs – wurde und wird selbstverständlich verstärkt von diesen Maßnahmen partizipieren. Unter dieser Prämisse wurden den Dienststellen des Stadtpolizeikommandos Graz seit 1.1.2008 bis einschließlich 1.7.2009 45 Planstellen zusystemisiert. Mit den 6 Planstellen für die organisatorisch unmittelbar dem Landespolizeikommando nachgeordnete Polizeidiensthundeinspektion sind das 51 zusätzliche Arbeitsplätze für den Bereich des Stadtpolizeikommandos Graz.
Die Dienststellen des Stadtpolizeikommandos Graz werden darüber hinaus von den Verantwortlichen des Landespolizeikommandos für Steiermark – so wie alle Exekutivdienststellen des Bundeslandes - einer ständigen Evaluierung unterzogen, um auf Veränderungen gegebenenfalls mit Personalzuteilungen oder -verschiebungen reagieren zu können.
Zu Frage 6:
Im Rahmen der mir zur Verfügung stehenden Ressourcen und Möglichkeiten bin ich bestrebt, die einzelnen Dienststellen und Organisationseinheiten der Bundespolizei bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Belastungsentwicklungen personell bestmöglich zu dotieren.
2009 werden - neben den laufenden sukzessiven Personaltransferierungen in den Ballungsraum Graz durch temporäre Dienstzuteilungen, Versetzungen (auch aus anderen Bundesländern) und Personalzuweisungen aus dem Flexipool - im Bereich des Landespolizeikommandos Steiermark 75 Bedienstete neu aufgenommen und 51 Exekutivbedienstete in erster Linie auf belasteten Dienststellen in Ballungsgebieten ihren Dienst verrichten.
Die detaillierten Personalplanungen für das Landespolizeikommando Steiermark für 2010, die auch von den konkreten weiteren Umsetzungsschritten im Rahmen des Aufbaues bundesweiter Ausgleichsmaßnahmenstrukturen sowie der bundesweiten polizeilichen Entwicklungen abhängig sind, sind noch nicht abgeschlossen.