2417/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.08.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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(5-fach) |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
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GZ: BMASK-431.004/0076-VI/1/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2748 /J der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Freundinnen und Freunde, wie folgt:
Frage 1:
Bei der SVA sind ca. 350.000 Personen, die berechtigt sind die freiwillige
Arbeitslosenversicherung in Anspruch zu nehmen, versichert. Dazu kommen noch
ca. 5.600 RechtsanwältInnen und ca. 2.660 ZiviltechnikerInnen.
Frage 2:
Zum fraglichen Zeitpunkt waren 678 Personen freiwillig arbeitslosenversichert.
Frage 3:
Die Schätzungen der SVA gehen dahin, dass pro Monat ca. 50 Personen
neu dazu kommen werden, sodass mit Jahresende knapp unter 1.000 Personen
versichert sein werden.
Frage 4:
365 Personen haben die niedrigste Beitragsstufe (Viertel der
Höchstbeitragsgrundlage gemäß GSVG); 122 Personen haben die
mittlere Beitragstufe (Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage
gemäß GSVG) und 191 Personen haben die höchste Beitragsstufe
(drei Viertel der Höchstbeitragsgrundlage gemäß GSVG)
gewählt.
Frage 5:
Keine.
Frage 6:
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wurde
von der Vorgängerregierung nach mehreren Anläufen und sehr
eingehenden Diskussionen zwischen den Sozialpartnern geschaffen. Dabei wurde
versucht, die widersprüchlichen Interessen der Selbstständigen
einerseits und der Versichertengemeinschaft andererseits auszugleichen. So ist
auch vorgesehen, die gleichzeitig geänderte Regelung der
Rahmenfristerstreckung zu evaluieren. Unter anderem wird es auch vom Ergebnis
dieser Evaluierung in Zusammenschau mit der Annahme des Modells der freiwilligen
Arbeitslosenversicherung abhängig sein, ob und wenn ja, welche Adaptierungen
vorzunehmen sein werden.
Mit freundlichen Grüßen