2417/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-431.004/0076-VI/1/2009

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2748 /J der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

Frage 1:
Bei der SVA sind ca. 350.000 Personen, die berechtigt sind die freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch zu nehmen, versichert. Dazu kommen noch ca. 5.600 RechtsanwältInnen und ca. 2.660 ZiviltechnikerInnen.

Frage 2:
Zum fraglichen Zeitpunkt waren 678 Personen freiwillig arbeitslosenversichert.

Frage 3:
Die Schätzungen der SVA gehen dahin, dass pro Monat ca. 50 Personen neu dazu kommen werden, sodass mit Jahresende knapp unter 1.000 Personen versichert sein werden.

Frage 4:
365 Personen haben die niedrigste Beitragsstufe (Viertel der Höchstbeitragsgrundlage gemäß GSVG); 122 Personen haben die mittlere Beitragstufe (Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage gemäß GSVG) und 191 Personen haben die höchste Beitragsstufe (drei Viertel der Höchstbeitragsgrundlage gemäß GSVG) gewählt.

Frage 5:
Keine.

Frage 6:
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wurde von der Vorgängerregierung nach mehreren Anläufen und sehr eingehenden Diskussionen zwischen den Sozialpartnern geschaffen. Dabei wurde versucht, die widersprüchlichen Interessen der Selbstständigen einerseits und der Versichertengemeinschaft andererseits auszugleichen. So ist auch vorgesehen, die gleichzeitig geänderte Regelung der Rahmenfristerstreckung zu evaluieren. Unter anderem wird es auch vom Ergebnis dieser Evaluierung in Zusammenschau mit der Annahme des Modells der freiwilligen Arbeitslosenversicherung abhängig sein, ob und wenn ja, welche Adaptierungen vorzunehmen sein werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen