242/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.01.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Jänner 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0155-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 193/J vom 19. November 2008 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Nebenbeschäftigungen von Bediensteten der Ressorts, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Es darf vorweg erläuternd festgehalten werden, dass zwecks Gewährleistung einer Vergleichbarkeit der Daten mit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 679/J vom 23. April 2007 die Beantwortung der vorliegenden Anfrage ebenfalls auf die Zahl der Meldungen von Nebenbeschäftigungen abstellt.
Da erst mit der Dienstrechtsnovelle 2007 die Meldeverpflichtung jeder Änderung und somit auch der Beendigung einer erwerbsmäßigen Nebenbeschäftigung für den Dienstnehmer normiert wurde, von einer entsprechenden vollständigen Bereinigung des Altdatenbestandes auf Grund des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes jedoch nicht ausgegangen werden kann, wurde unter Berücksichtigung der Beantwortung der obzitierten parlamentarischen Anfrage Nr. 679/J zu den Fragen 1. und 2. der gegen-ständlichen Anfrage der Zeitraum von 24. April 2007 bis 31. Oktober 2008 herangezogen.
In diesem Zeitraum wurden in der Zentralleitung meines Ressorts insgesamt 233 Neben-beschäftigungen gemeldet, davon entfielen lediglich zwei Meldungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros meines Amtsvorgängers. Von diesen im genannten Zeitraum in der Zentralstelle gemeldeten Nebenbeschäftigungen waren zum Stichtag 1. November 2008 22 Nebenbeschäftigungen aufrecht; davon entfiel keine einzige auf eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Büros meines Amtsvorgängers und des damaligen Herrn Staats-sekretärs.
Im nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums für Finanzen wurden im Zeitraum 24. April 2007 bis 31. Oktober 2008 insgesamt 318 Nebenbeschäftigungen gemeldet, von diesen waren zum Stichtag 1. November 2008 196 Nebenbeschäftigungen aufrecht.
Zu 3.:
Das Bundesministerium für Finanzen verfügt weder über elektronische, noch über händische Aufzeichnungen über untersagte Nebenbeschäftigungen. Diesbezüglich gesetzte Maßnahmen können gegebenenfalls nur dem jeweiligen, einzeln auszuhebenden Personalakt entnommen werden.
Zu 4.:
Für die Zentralstelle meines Ressorts nimmt die Personalabteilung in ihrer Eigenschaft als Dienstbehörde beziehungsweise Personalstelle die einlangenden Meldungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Nebenbeschäftigungen zur Kenntnis und trifft die erforderlichen Veranlassungen. Im nachgeordneten Bereich werden die gemeldeten Neben-beschäftigungen im Zusammenwirken der Dienstbehörden mit den Personalabteilungen der Steuer- und Zollkoordination überprüft.
Mit freundlichen Grüßen