2423/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.08.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Juni 2009 unter der Zl. 2365/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Telefonkosten des Ressorts" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3:

Aus verwaltungstechnischen Gründen - die Abrechnungen erfolgen nur monatlich – wurden die Kosten für den Zeitraum vom 1. Februar 2007 bis 31. Mai 2009 berechnet. Die Kosten für das Ressort ohne den nachgeordneten Dienststellen betrugen € 871.213,- wobei davon die Kosten für Mobiltelefonie € 431.600,- (beide Beträge inkl. USt.) betrugen.

Zu Frage 2:

Im angefragten Zeitraum wurden 128 Handys beschafft. Es handelte sich dabei insbesondere um Austausch/Ersatzbeschaffungen. Die Anschaffungskosten dafür betrugen € 8.857,-.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Zum Stichtag 31. Mai 2009 standen in der Zentralstelle 269 Diensthandys und an den Vertretungen 458 Diensthandys in Verwendung, davon sind insgesamt 16 für alle im Kabinett tätigen Mitarbeiter im Einsatz. Die Kosten im Zeitraum vom 1. Februar 2007 bis zum
31. Mai 2009 für die Nutzung der Diensthandys in den angeführten Bereichen beliefen sich auf €57.095,-(inkl. USt.)


Zu Frage 7:

Die Mitarbeiter verpflichten sich bei der Übernahme eines Diensthandys, dass sie dieses ausschließlich für dienstliche Zwecke verwenden werden. Es kann weiters die Option Rechnungstrennung gewählt werden, dieses Service wird vom Telefon-Provider kostenfrei zur Verfügung gestellt, das Mitarbeitern ermöglicht, mit dem Diensthandy private Gespräche auf eigene getrennte Rechnung zu führen.