2426/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.08.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2370/J-NR/2009
Der Abgeordnete zum Nationalrat Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Telefonkosten der Ressorts“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 3 und 6:
Die Gesamtkosten für die Telefonie in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz (Festnetz, Mobiltelefone, Datenübermittlung mittels Datenkarten sowie Fax) betrugen im angefragten Zeitraum 139.414,82 Euro. Davon entfallen 103.383,28 Euro auf Mobiltelefonie und Kosten von Datenübermittlung mittels Datenkarten. In den Gesamtkosten sind auch die Kosten für den Betrieb der Servicenummer der Auskunftsstelle des Bundesministeriums für Justiz enthalten.
Aus Gründen der Verwaltungsersparnis werden die Telefonkosten einzelner Mitarbeiter aus den (Gesamt)Rechnungen der Betreibergesellschaften nicht auf einzelne Kostenstellen aufgebucht. Daher können auch die auf die Mitarbeiter des Kabinetts entfallenden Kosten aus der Kosten- und Leistungsrechnung des Bundesministeriums für Justiz nicht abgefragt werden. Ich bitte um Verständnis, dass von einer händischen Ermittlung wegen des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes Abstand genommen werden musste.
Zu 2:
Im Zeitraum 1. Februar 2007 bis 31. Mai 2009 wurden vom Bundesministerium für Justiz 75 Mobiltelefone angeschafft. Die Anschaffungskosten betragen 5.034,79 Euro inklusive Umsatzsteuer.
Zu 4:
Zum Stichtag 31. Mai 2009 waren 2.121 Justizbedienstete im Besitz eines dienstlichen Mobiltelefons. Davon entfallen 75 auf die Zentralstelle und 2.046 auf die nachgeordneten Dienststellen.
Zu 5:
Sieben Bedienstete des Ministerbüros sind im Besitz eines vom Bundesministerium für Justiz zur Verfügung gestellten Mobiltelefons.
Zu 7:
Die Bediensteten werden darauf hingewiesen, dass die Nutzung der Mobiltelefone auf dienstliche Notwendigkeiten zu beschränken ist. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass bei Gesprächen ins eigene (T-Mobile-)Netz und ins Festnetz keine Verbindungsentgelte anfallen.
6. August 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)