2428/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.08.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/352-PMVD/2009                                                                                             24. Juli 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Juni 2009 unter der Nr. 2371/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Telefonkosten der Ressorts" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 3 und 6:

Im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (BMLVS), dem Österreichischen Bundesheer (ÖBH), und allen nachgeordneten Dienststellen (ngdDSt) beliefen sich die Gesamtkosten für 2 Jahre und 4 Monate auf ca. 12,8 Mio €. Umgerechnet auf Bedienstete und Grundwehrdiener sind das etwa 12,- € / Tag.

Darin enthalten sind z.B. Kosten für Access Network, Telekom, Leitungen, ADSL, FRAME Relay, Datastream, Mobiltelefonkosten, ACG (Austro Control).


Zu 2:

In diesem Zeitraum wurden für das BMLVS, das ÖBH und ngdDSt 2.450 Mobiltelefone zu einem Gesamtbetrag von ca. 94.000 Euro (inkl. 20 % MWSt.) beschafft.

Zu 4 und 5:

Durch das BMLVS, dem ÖBH und ngdDSt wurden bis zum Stichtag 31. Mai 2009 3.982 dienstliche Mobiltelefone an Bedienstete des Ressorts zugeordnet.

Zu 7:

Die im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport dienstlich zugewiesenen Mobiltelefone dienen in erster Linie zur Sicherstellung der Erreichbarkeit von Bediensteten von Organisationen innerhalb und außerhalb der Dienstzeit. Die aktive Nutzung der dienst-lich zugewiesenen Mobiltelefone für private Zwecke wurde mittels Erlass untersagt, davon ausgenommen sind bis dato lediglich kurze Verbindungsaufnahmen zur Abdeckung der sozialen Erfordernisse.

Weiters wird durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport eine monatliche Überprüfung der Summen der Zentralstelle und des nachgeordneten Bereiches auf Plausibilität der angelaufenen Kosten durchgeführt. Bei Verdacht auf Missbrauch wird ein Schadensersatz­verfahren eingeleitet.