243/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.01.2009
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0190-I/5/2008
Wien, am 19. Jänner 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an meine Amtsvorgängerin gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 308/J der Abgeordneten Zanger und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Gemäß § 3a Abs. 1 Kinderbetreuungsgeldgesetz erhöht sich bei Mehrlingsgeburten das Kinderbetreuungsgeld für das zweite und jedes weitere Kind um 50 vH des Betrages gemäß § 3 Abs. 1, d.h. um 7,27 Euro täglich.
Eine Aufschlüsselung nach Staatsbürgerschaften liegt in diesem Bereich nicht vor, wobei davon ausgegangen wird, dass die Anzahl staatenloser anspruchsberechtigter Personen gegen Null geht.
Frage 2:
Gemäß § 8 Abs. 2 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 beträgt die Familienbeihilfe für jedes neugeborene Kind 105,4 €. Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung bei zwei Kindern um 12,8 €, bei drei Kindern um 47,8 €, bei vier Kindern um 97,8 € und bei jedem weiteren Kind um 50 €. Bei der Geschwisterstaffelung wären gegebenenfalls Kinder zu berücksichtigen, für die bereits vor/bei Geburt der Mehrlinge Familienbeihilfe bezogen wurde/wird.
Eine Aufschlüsselung nach Staatsbürgerschaften liegt in diesem Bereich nicht vor.
Frage 3:
Neben dem erhöhten Kinderbetreuungsgeld und der erhöhten Familienbeihilfe erhalten Eltern von Mehrlingen keine zusätzlichen Förderungen vom Bund.
Frage 4:
Die Beantwortung dieser Frage liegt nicht im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend.
Frage 5:
Mit 1.1.2008 wurde das Kinderbetreuungsgeld bei Mehrlingsgeburten erhöht und die Geschwisterstaffelung der Familienbeihilfe angehoben.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Stöger
Bundesminister