2432/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.08.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 10.08.2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0224-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Nr. 2415/J betreffend „Evaluierung internationaler
Abkommen“, welche die Abgeordneten Dr.
Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 12. Juni 2009 an mich richteten, stelle
ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Gemäß Abschnitt L, Teil 2 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz 1986 ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend unter anderem zuständig für
· die Wahrnehmung handels- und wirtschaftspolitischer Angelegenheiten gegenüber dem Ausland einschließlich Exportcluster sowie die Vorbereitung und Verhandlung von Staatsverträgen auf diesem Gebiet und
· die Vertretung der Republik Österreich in den genannten Angelegenheiten gegenüber ausländischen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten einschließlich zwischenstaatlicher Organisationen mit Ausnahme der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaften, des Europarates und der OECD sowie der Vereinten Nationen einschließlich UNCTAD und ECE
· Angelegenheiten der österreichischen Vertretungsbehörde bei der WTO
· die Vermarkung und Vermessung der Staatsgrenzen.
Bereits aus
diesen wenigen Beispielen wird deutlich, dass das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und
Jugend von einer großen Anzahl internationaler Abkommen
betroffen ist. Eine
Übersicht, die in ihrer Qualität über die etwa im Rechtsinformationssystem
des Bundes (RIS) ohnedies verfügbare Auflistung
hinausginge, kann aus technischen Gründen und wegen des dazu notwendigen
Verwaltungsaufwands nicht erstellt werden.
Zudem berührt der innerstaatliche Vollzug vieler dieser Verträge nicht nur das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, sondern auch andere Ressorts. Eine Übersicht über die das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffenden internationalen Abkommen sowie eine Bewertung der einem einzelnen Staatsvertrag zurechenbaren Kosten einschließlich einer Evaluierung des Nutzens für die Republik Österreich ist daher faktisch kaum möglich.
Aus organisatorischen und verwaltungsökonomischen Gründen können diese Fragen daher nicht materiell beantwortet werden.
Im Übrigen darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2405/J durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten verweisen.