2433/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.08.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 10.08.2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0226-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Nr. 2434/J betreffend „Gender Budgeting in Österreich“,
welche die Abgeordneten Anneliese
Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen am 16. Juni 2009 an mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 7 der Anfrage:
Studien betreffend die geschlechtergerechte Aufschlüsselung des Ressortbudgets bestehen im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend derzeit nicht. Bezüglich der im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend laufenden Gender-Budgeting-Projekte darf ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1013/J verweisen.
Antwort zu den Punkten 8 bis 13 und 19 bis 23 der Anfrage:
Als Maßnahmen zur Frauenförderung ist der geltende Frauenförderungsplan des seinerzeitigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, BGBl. II Nr. 317/2008, zu nennen, welcher die Verankerung des Gender Mainstreaming (der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen politischen und gesellschaftlichen Belangen) als durchgängiges Prinzip in allen Tätigkeitsbereichen unterstreicht.
Im Frauenförderungsplan werden gemäß § 4 Abs. 2 die Vorgesetzten und Mitarbeiter/innen der Personalabteilungen verpflichtet, die entsprechenden Maßnahmen mitzutragen. In der Praxis beteiligen sie sich an deren Erarbeitung und übernehmen durch aktive Mitgestaltung in der Umsetzung eine Vorbildfunktion. Darüber hinaus wird über bestehende Informationsnetzwerke – wie Gleichbehandlungsbeauftragte, Kontaktpersonen und die Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen sowie Gender Mainstreaming - über die Aktivitäten des Gender Mainstreaming informiert.
Zu
erwähnen ist hier insbesondere die Optimierung der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf, die Förderung des Wiedereinstiegs sowie die Förderung der
Inanspruchnahme von Elternkarenz durch Männer. Das im
Frauenförderungsplan verfolgte Ziel, das Potenzial der Frauen durch eine
gezielte Personalplanung und
-entwicklung zu berücksichtigen, wird durch einen Kennzahlenkatalog
abgebildet bzw. gemessen. Kriterien sind insbesondere ein gleichberechtigtes
Teilhaben weiblicher und männlicher Mitarbeiter an Aus- und
Weiterbildungsaktivitäten, Entlohnung und Aufstieg.
Als eine Maßnahme, die ebenso der Frauenförderung dient, ist die Teilnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend am "Audit Vereinbarkeit von Familie & Beruf" zu nennen. Im Jahr 2006 erfolgte die Vollzertifizierung des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit; derzeit laufen die Vorbereitungen für die Rezertifizierung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend für weitere drei Jahre. Für das Audit werden € 10.000,-- bereitgestellt.
Antwort zu den Punkten 14 bis 18 der Anfrage:
Im Vorblatt der Erläuterungen zu Rechtssetzungsvorhaben ist der Gesetzgeber verpflichtet, Aussagen über bestimmte Auswirkungen des Regelungsvorhabens zu treffen. Seit einem Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 werden auch die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen geprüft.
Seit Juni 2007 steht diesbezüglich ein vom Bundeskanzleramt herausgegebener anschaulicher und praxisnaher Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik zur Verfügung.