2441/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.08.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0124-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2367/J vom 10. Juni 2009 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Gesamtkosten für Telefonie im Bundesministerium für Finanzen betragen für den Zeitraum 1. Februar 2007 (Abrechnungen erfolgen nur monatlich, weshalb an Stelle des 11. Jänner 2007 der 1. Februar 2007 als Abrechnungsbeginn gewählt wurde) bis einschließlich 31. Mai 2009 € 863.328,--. Die Kosten für die den Österreicherinnen und Österreichern angebotenen Services E-Finanz, Bürgerservice, Hotline für die elektronische Steuererklärung und Call Center finden darin keine Berücksichtigung.
Zu 2.:
Im angefragten Zeitraum wurden durch das Bundesministerium für Finanzen rund 500 Mobilfunkgeräte beziehungsweise Handys angeschafft. Die Beschaffung betrifft aufgrund der kurzen Lebensdauer von Handys zum Großteil den Austausch der Geräte. Die dafür angefallenen Anschaffungskosten belaufen sich in Summe auf € 79.838,--.
Zu 3. und 6.:
Die Gesamtkosten für die Nutzung aller Diensthandys im Bundesministerium für Finanzen betragen für den Zeitraum 1. Februar 2007 (Abrechnungen erfolgen auch hier nur monatlich, weshalb an Stelle des 11. Jänner 2007 der 1. Februar 2007 als Abrechnungsbeginn gewählt wurde) bis einschließlich 31. Mai 2009 € 675.535,--. Eine Aufstellung der Kosten betreffend die Nutzung von Diensthandys nach einzelnen Personengruppen würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand darstellen, da alle Rechnungen händisch durchgegangen werden müssten.
Zu 4. und 5.:
Zum Stichtag 31. Mai 2009 waren 5.869 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ressorts einschließlich der nachgeordneten Dienststellen Diensthandys zur Verfügung gestellt. Bei 25 davon handelt es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerbüro, bei 10 um solche des Büros von Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka, bei 11 um Personen aus dem Büro von Staatssekretär Mag. Andreas Schieder.
Zu 7.:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei der Übergabe des Diensthandys darauf hingewiesen, dass eine private Nutzung nicht erlaubt ist. Weiters besteht die Möglichkeit, Privatgespräche mit der Vorwahl 098 zu kennzeichnen, wobei die dafür anfallenden Kosten dann durch den Mobilfunkanbieter direkt vom Privatkonto der betreffenden Person abgebucht werden.
Mit freundlichen Grüßen