2443/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.08.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am
12. Juni 2009 unter
der Zl. 2405/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Evaluierung internationaler Abkommen“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Soweit internationale Abkommen und
Projekte die im Bundesministeriengesetz 1986
angesprochenen Kompetenzen des Bundesministeriums für europäische und
internationale
Angelegenheiten (BMeiA) betreffen, ist
neben den jeweiligen inhaltlich zuständigen Ressorts
auch mein Ressort berührt, da völkerrechtliche Angelegenheiten
und die Verhandlung von
Staatsverträgen, soweit nicht ausdrücklich anderen Ressorts
vorbehalten, in die Kompetenz
des BMeiA fallen. In den meisten Fällen sind von einem internationalen
Abkommen die
Kompetenzen mehrerer Ressorts betroffen.
Welche Ressortkompetenzen daher im Einzelnen
tatsächlich berührt sind, hängt von einer inhaltlichen
Beurteilung des jeweiligen Abkommens
oder Projektes ab.
Zu den Fragen 2 bis 5:
Die
unter den Fragen 2 bis 5 abgefragten Informationen sind von Fall zu Fall zu
beurteilen
und entziehen sich
angesichts der hohen Zahl von Abkommen und Projekten und der Verschiedenartigkeit
der geregelten Materien einer generellen Beantwortung durch mein
Ressort. Mangels materieller Zuständigkeit ist diese Frage von den jeweils
dafür zuständigen
Ressorts zu beantworten. Eine Evaluierung
von in Kraft befindlichen Staatsverträgen und eine
Einschätzung ihres Nutzens sind laufend durch die inhaltlich
dafür zuständigen Stellen
vorzunehmen.
Der Inhalt von
Abkommen ist für Interessierte grundsätzlich öffentlich
zugänglich, da
gem. § 5 des Bundesgesetzblattgesetzes alle Staatsverträge im
Bundesgesetzblatt zu
veröffentlichen sind. Dies gilt
insbesondere für internationale Abkommen, die finanzielle
Verpflichtungen für Österreich enthalten. Sie sind
gewöhnlich gemäß Art. 50 B-VG
parlamentarisch zu genehmigen.
In meinem
Ressort sind allein über 2700 bilaterale Staatsverträge evident
gehalten und
werden als
Serviceleistung auf der Homepage des BMeiA unter
www.bmeia.gv.at/aussenministerium/aussenpolitik/voelkerrecht.html
veröffentlicht.
Zu Frage 6:
Die
Daten über den Abschluss bzw. das Inkrafttreten sowie die Bestimmungen
über
Geltungsdauer und
Kündigung gehen aus dem jeweiligen Staatsvertrag hervor.