2443/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.08.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am
12. Juni 2009 unter der Zl. 2405/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Evaluierung internationaler Abkommen“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Soweit internationale Abkommen und Projekte die im Bundesministeriengesetz 1986
angesprochenen Kompetenzen des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) betreffen, ist neben den jeweiligen inhaltlich zuständigen Ressorts
auch mein Ressort berührt, da völkerrechtliche Angelegenheiten und die Verhandlung von
Staatsverträgen, soweit nicht ausdrücklich anderen Ressorts vorbehalten, in die Kompetenz
des BMeiA fallen. In den meisten Fällen sind von einem internationalen Abkommen die
Kompetenzen mehrerer Ressorts betroffen. Welche Ressortkompetenzen daher im Einzelnen
tatsächlich berührt sind, hängt von einer inhaltlichen Beurteilung des jeweiligen Abkommens
oder Projektes ab.


Zu den Fragen 2 bis 5:

Die unter den Fragen 2 bis 5 abgefragten Informationen sind von Fall zu Fall zu beurteilen
und entziehen sich angesichts der hohen Zahl von Abkommen und Projekten und der Verschiedenartigkeit der geregelten Materien einer generellen Beantwortung durch mein
Ressort. Mangels materieller Zuständigkeit ist diese Frage von den jeweils dafür zuständigen
Ressorts zu beantworten. Eine Evaluierung von in Kraft befindlichen Staatsverträgen und eine
Einschätzung ihres Nutzens sind laufend durch die inhaltlich dafür zuständigen Stellen
vorzunehmen.

Der Inhalt von Abkommen ist für Interessierte grundsätzlich öffentlich zugänglich, da
gem. § 5 des Bundesgesetzblattgesetzes alle Staatsverträge im Bundesgesetzblatt zu
veröffentlichen sind. Dies gilt insbesondere für internationale Abkommen, die finanzielle
Verpflichtungen für Österreich enthalten. Sie sind gewöhnlich gemäß Art. 50 B-VG
parlamentarisch zu genehmigen.

In meinem Ressort sind allein über 2700 bilaterale Staatsverträge evident gehalten und
werden als Serviceleistung auf der Homepage des BMeiA unter
www.bmeia.gv.at/aussenministerium/aussenpolitik/voelkerrecht.html veröffentlicht.

Zu Frage 6:

Die Daten über den Abschluss bzw. das Inkrafttreten sowie die Bestimmungen über
Geltungsdauer und Kündigung gehen aus dem jeweiligen Staatsvertrag hervor.