2444/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.08.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0014-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

Wien, am     . August 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 12. Juni 2009 unter der Nr. 2381/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend vereins- und unternehmensfeindlicher Bestimmungen für den Versand von Massensendungen (Info.Mail) bei der Österreichischen Post AG gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Vorweg möchte ich darauf hinweisen, dass die Österreichische Post AG seit 1. Mai 1996 kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr ist, sondern eine börsenotierte Aktiengesellschaft.

 

Zu den Fragen 1 bis 4, 6, 8 und 9

Ø      Entspricht es den Tatsachen, dass keine Zahlungsaufforderungen jeglicher Art mittels Massensendung (Info.Mail) bei der Österreichischen Post AG versandt werden dürfen?

Ø      Wenn ja, warum?

Ø      Ist aus Ihrer Sicht dem Datenschutz Rechnung getragen, auch wenn die Österreichische Post AG von ihren Kunden beim Versand über eine Massensendung ein Musterexemplar des zu versendenden Briefes einfordert und den Inhalt des Schreibens überprüft und protokolliert?

Ø      Erachten Sie die oben genannten Änderungen der Bestimmungen als kundenfeindlich, vor allem gegenüber Vereinen und kleineren Unternehmen?

Ø      Sind weitere Tariferhöhungen und Verschärfungen im Bereich des Versand über Massensendungen im Zuge der vollständigen Liberalisierung der Post geplant?

Ø      Wenn ja, kann sichergestellt werden, dass mit dem Sinken der Kundenfreundlichkeit durch Tariferhöhungen, die Post auch in einem konkurrenzierenden Markt nach der vollständigen Liberalisierung 2011 Bestand hat?

 

Ø      Inwieweit wird es durch die Liberalisierung des Postmarktes mit 2011 zu Änderungen bei Massensendungen kommen?

 

Die  Fragen 1 bis 4, 6, 8 und 9 betreffen keine Akte der Vollziehung im Sinn des Art. 52 Abs. 1 B-VG und können daher von mir nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 5:

Ø      Welche Maßnahmen werden Sie einleiten, um sicherzustellen, dass die Kundenfreundlichkeit der Österreichischen Post AG, angesichts der Liberalisierung des Postmarktes, wieder hergestellt wird?

 

 

Das derzeit in Geltung stehende Postgesetz 1997 und die Post-Universaldienstverordnung enthalten schon derzeit etliche Bestimmungen, die dem Begriff „Kundenfreundlichkeit“ zuzuordnen sind. Dazu zählen etwa die Regelungen über die Öffnungszeiten der Postämter, über die Verpflichtung zur Zustellung an der Haustür des Empfängers, über die Entfernung zum nächsten Briefkasten, über die Entfernung der Hinterlegungspunkte für hinterlegte Postsendungen, über die Beschwerdemöglichkeit und über die Möglichkeit zur Streitschlichtung beim Postbüro und bei der Regulierungsbehörde. Diese Regelungen werden jedenfalls im neuen Postmarktgesetz auch enthalten sein.

 

Zu Frage 7:

Ø      Welche Vorgaben in Bezug auf Massensendungen gibt es seitens der Regulierungsbehörden?

 

Die näheren Bestimmungen betreffend den Versand von sogenannten „Info.Mail“ (Massensendungen) sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Österreichischen Post AG enthalten. Diese AGB sind der Regulierungsbehörde anzuzeigen; sie bedürfen keiner behördlichen Genehmigung.

Insofern hat die Regulierungsbehörde nach der geltenden Rechtslage keinen unmittelbaren Einfluss auf den Inhalt dieser AGB.