2447/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.08.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0168-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2378/J-NR/2009
Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sachwalterschaft“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Ich darf dazu auf die dieser Anfragebeantwortung angeschlossenen Auswertungen aus der Verfahrensautomation Justiz verweisen. Einstweilige Sachwalter sind in dieser Auswertung nicht enthalten, zumal sie den einzelnen Absätzen des § 268 ABGB nicht zugeordnet werden können.
Zu 5 und 6:
Die Verfahrensautomation Justiz differenziert bei der Erfassung der Verfahrensdaten nicht danach, ob die Sachwalterschaft auf einen Antrag der zu besachwalternden Person, auf eine Anregung anderer Personen oder auf eine von Amts wegen erfolgte Anregung zurückgeht. Eine manuelle bundesweite Prüfung aller Fälle würde jedoch einen unzumutbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen, weshalb ich von einem derartigen Auftrag Abstand nehmen musste.
. August 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.