2450/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.08.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am . August 2009
GZ: BMG-11001/0213-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2427/J der Abgeordneten Kitzmüller und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 7:
Zu diesen Fragen verweise ich auf meine Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen 1006/J und 2166/J, in denen entsprechende Erhebungen und Analysen angeführt werden.
Fragen 8 bis 13 und 19 bis 23:
Mit dem Frauenförderungsplan meines Ressorts, der sich derzeit in Begutachtung befindet, soll der Frauenanteil auf allen Ebenen auf 40 % erhöht werden. Durch die Orientierung an den Vorgaben des Frauenförderungsplanes sollen Zielsetzungen – neben der bereits genannten Erhöhung des Frauenanteils - wie Chancengleichheit und Bewusstseinsbildung erreicht werden.
Dazu kommen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Förderung von Führungsverantwortung bei Teilzeitbeschäftigung sowie bei der Besetzung von Leitungspositionen, die Förderung von Wiedereinsteigerinnen sowie die Erhöhung des Frauenanteils in Kommissionen.
Weiters ist hier das Audit Familie & Beruf zu nennen mit den Zielen, die bestehenden Projekte (wie z.B. Seminare zu Stressbewältigung, work-life balance, Chi Gong) weiterzuführen, auszubauen und vor allem besser bekannt zu machen (Informationsoffensive). In diesem Zusammenhang hervorzuheben sind Bereiche wie Bewusstseinsbildung zum Thema Führungsverhalten, Mitarbeiterführung, familienfreundliche Zeiteinteilung. Dazu darf ergänzt werden, dass sich das Bundesministerium für Gesundheit derzeit in der Re-Zertifizierungsphase befindet. Für die Zukunft ist die Fortführung und Weiterentwicklung der bereits bestehenden Maßnahmen in Aussicht genommen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sich hier um eine Vielzahl an Maßnahmen handelt, deren Kosten nicht einzelnen Materien zuzuordnen sind und daher nicht erhoben werden können.
Fragen 14 bis 18:
Im Vorblatt (zu den Erläuterungen) zu Rechtssetzungsvorhaben ist der Gesetzgeber verpflichtet, Aussagen über bestimmte Auswirkungen des Regelungsvorhabens zu treffen. Seit einem Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 werden auch die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen geprüft.
Seit Juni 2007 steht diesbezüglich ein anschaulicher und praxisnaher Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik zur Verfügung.