2451/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

Wien, am  11. August 2009

GZ: BMG-11001/0211-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2486/J der Abgeordneten Ursula Haubner, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4:

Durch Statistik Austria Analysen stehen dem Gesundheitsressort im Zeitraum von Geburt bis Ende der Schulpflicht Statistiken über Lebendgeborene, über bei der Geburt erkennbare Missbildungen und über Spitalsentlassungen zur Verfügung. Weiters liegen Daten zur Krebsinzidenz bei Kindern und Jugendlichen vor.

 

Die Studie „Säuglingsernährung heute“ aus dem Jahr 2006 beinhaltet  Informationen  zur Ernährung von Kindern im ersten Lebensjahr.


Im Österreichischen Ernährungsbericht stehen Erhebungen über die Energie- und Nährstoffzufuhr bei Kindern und Jugendlichen sowie über Adipositas und Übergewicht zur Verfügung.

 

Die Koordinationsstelle Zahnstatus der GÖG/ÖBIG erhebt seit 1996 im Auftrag des Gesundheitsressorts bundesweit den Zahnstatus in bestimmten Indikatoraltersgruppen (6-Jährige, 12-Jährige, 18-Jährige). Zwar hat sich die Mundgesundheit in Österreich in den letzten 10 Jahren deutlich verbessert, doch es bestehen deutliche Unterschiede zwischen jenen Heranwachsenden aus privilegierter sozioökonomischer Schicht und jenen aus sozial benachteiligten Familien sowie solchen mit Migrationshintergrund. 

Die statistische Auswertung der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchungen musste nach einer Prüfung der Aufgaben des vormaligen Statistischen Zentralamtes im Jahr 1995/96 eingestellt werden, sodass derzeit keine bundesweiten Daten zur „Schulgesundheit“ vorliegen.

 

Wichtige Daten und Analysen über die Gesundheit und das Gesundheitsverhalten der 11-, 13- und 15-jährigen SchülerInnen erhalten wir aus dem österreichischen HBSC-Survey (Health Behaviour in School-aged Children), der im Auftrag meines Ressorts vom Ludwig Boltzmann Institut für Gesundheitsförderungsforschung durchgeführt wird. Diese sozialepidemiologische Studie erhebt Daten zur Gesundheit, zum Gesundheitsverhalten und zu relevanten Gesundheitsdeterminanten mittels Selbstausfüller-Fragebogen.

 

In der HBSC-Studie wird die soziale Lage von Kindern und Jugendlichen u.a. mit Hilfe der „Familienwohlstandsskala“ (Currie et al. 2001) gemessen, die, wenngleich in eingeschränkter Weise, den Lebensstandard der Kinder und Jugendlichen erhebt.

 

Es zeigt sich, dass Gesundheitszustand und auch Gesundheitsverhalten der Jugendlichen mit der sozioökonomischen Lage der Familien variieren. Für Kinder und Jugendliche aus besser gestellten Familien ist die Chance, gesund zu sein, deutlich höher als für SchülerInnen aus Familien mit einem geringen Familienwohlstand. Hingegen gilt, dass Kinder und Jugendliche aus besser gestellten Familien ein höheres Risiko aufweisen, als TäterInnen an Bullying-Attacken beteiligt zu sein.  Auch die Zusammensetzung und Qualität der Familie spielen ebenso, wie die Schule, eine bedeutende Rolle für die Gesundheit und das Gesundheitsverhalten der SchülerInnen.

 

Daher ist es wichtig, dass Gesundheitsaspekte betreffend Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Politikzusammenhängen verstärkt berücksichtigt werden. Es besteht heute Einverständnis darüber, dass die Ansätze zur Krankheitsverhütung, Prävention und Gesundheitsförderung nicht im engeren Sinn im Medizinsystem selbst liegen. Vielmehr sind die Verbesserung von Wohnbedingungen, Arbeitsbedingungen, sozialer Lage, Bildung, Hygienesituation, Lebens – und Ernährungsstile ursächlich als fördernde oder benachteiligende Größen für den Gesundheitszustand einer Bevölkerung anzusehen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten brauchen wir daher eine sektorenübergreifende Politik der Gesundheitsförderung und Prävention.

 

Für Primärprävention und Gesundheitsförderung ist der Fonds Gesundes Österreich (FGÖ)einer meiner wichtigsten Kooperationspartner. Im Arbeitsprogramm des Fonds Gesundes Österreich haben Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ebenso wie die Einrichtungen Kindergarten und Schule eine hohe Priorität.

 

Der FGÖ setzt sich zum Ziel, gesundheitliche Ungleichheit zu verringern und allgemeine Chancengleichheit in Bezug auf Gesundheit zu erreichen. Das heißt, dass Fragen des sozialen Status im Brennpunkt der wissenschaftlichen Auseinandersetzung stehen und handlungsleitend für die Aktivitäten und Projekte des FGÖ sind.

 

Um die gesundheitliche Situation der Kinder und Jugendlichen in Österreich noch besser einschätzen zu können, wird bei der GÖG/ÖBIG derzeit eine Berichterstattung über Kinder- und Jungendgesundheit aufgebaut. In einem ersten Schritt wird eine Bestandsaufnahme vorhandener Daten durchgeführt. Erste Ergebnisse sollen im Jahr 2010 vorliegen.

 

Frage 5:

Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge von Schwangeren und Kindern bis zum 5. Lebensjahr. Das Untersuchungsprogramm beinhaltet ab der Geburt neun Kindesuntersuchungen bis zum 5. Lebensjahr, davon erfolgen fünf Untersuchungen im Laufe des ersten Lebensjahres und danach Kontrollen in jährlichen Abständen. Weiters werden eine orthopädische Untersuchung in der 4.-7. Lebenswoche, eine HNO-Untersuchung im 7.-9. Lebensmonat, eine Augenuntersuchung im 10.-14. Lebensmonat sowie eine augenfachärztliche Untersuchung im 22.-26. Lebensmonat angeboten. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit zur Durchführung von zwei Hüftultraschalluntersuchungen des Kindes  in der ersten Lebenswoche und in der 6.-8.Lebenswoche. 

 

Gemäß §66 SchUG sind die SchülerInnen verpflichtet, sich – abgesehen von einer allfälligen Aufnahmeuntersuchung – einmal im Schuljahr einer schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Darüber hinaus sind Untersuchungen mit Zustimmung des Schülers/der Schülerin möglich. Die schulärztliche Untersuchung nach § 66 SchUG dient ausdrücklich nicht der Behandlung der SchülerInnen, sondern der Beratung der LehrerInnen in gesundheitlichen Fragen der SchülerInnen. Sofern bei der Untersuchung gesundheitliche Mängel festgestellt werden, ist der/die SchülerIn hievon vom Schularzt/von der Schulärztin in Kenntnis zu setzen.

 

Die Zuständigkeit für den schulärztlichen Dienst liegt für die Bundesschulen beim BMUKK, für die Pflichtschulen bei den Ländern. 

 

Frage 6:

Im Hinblick auf die Zuständigkeit der Länder für den schulärztlichen Dienst im Pflichtschulbereich gibt es in allen Bundesländern unterschiedliche Modelle der schulärztlichen Versorgung und innerhalb eines Bundeslandes manchmal noch unterschiedliche Regionen (z.B. Städte), die wiederum eigene Konzepte entwickelt haben.

 

Auch in Kindergärten gibt es seitens der Länder unterschiedliche Initiativen zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen. Diese umfassen meist eine Seh- und Hörprüfung sowie eine Überprüfung der Sprachentwicklung. Da diese Untersuchungen nicht systematisch dokumentiert werden, liegen meinem Ressort dazu keine Daten vor. Exemplarisch dürfen das „Kindergartenvorsorgeprogramm des Landes Tirol“ unter Federführung der Landessanitätsdirektion, das aks-Projekt „Kindergartenvorsorge neu“ in Vorarlberg, die Untersuchungen der Kindergartenkinder durch die Jugendfürsorgeärztinnen/Jugendfürsorgeärzte in Kärnten sowie die Durchführung von systematischen Sehtests in Oberösterreich genannt werden.

 

Da in jedem Bundesland eigene Kariesprophylaxeprogramme betrieben werden, die sich in Laufzeit, Zielgruppe und Frequenz unterscheiden, initiierte das ÖBIG ab dem Jahr 2001 auch Ländererhebungen zum Zahnstatus der Sechs- und Zwölfjährigen, um auf diese Weise auch Auswertungen auf Länderebene durchführen zu können. 2006 koordinierte erstmals der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die Erhebung, während der Fonds Gesundes Österreich sie kofinanzierte.

 

An der Ländererhebung 2006 (6-Jährige) beteiligten sich die Bundesländer Burgenland, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Bei der Erhebung 2007 (12-Jährige) beteiligte sich neben den obgenannten Bundesländern auch Kärnten.

 

Fragen 7 und 8:

Bezüglich der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bei Schwangeren und Kindern stehen nur Daten des HV der Sozialversicherungsträger über die von den Vertragsärzten abgerechneten Mutter-Kind-Pass-Sonderleistungspositionen zur Verfügung. Darin sind aber die bei Wahlärzten/-ärztinnen und  in  Mutter- bzw. Elternberatungsstellen durchgeführten Untersuchungen nicht enthalten. Die Daten dazu sind  der beiliegenden Tabelle A zu entnehmen.

 

Im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung gemäß § 66 SchUG werden alle schulbesuchenden Kinder erfasst.

 

Daten betreffend Untersuchungen in Kindergärten liegen meinem Ressort nicht vor.

 

Frage 9:

Darüber stehen keine Daten zur Verfügung.


Frage 10:

Die Beantwortung dieser Frage fällt in die Zuständigkeit des BMWFJ.

 

Fragen 11 uns 12:

Seit dem Jahr 2002 werden seitens des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-träger die von den Vertragsärzten abgerechneten Mutter-Kind-Pass-Sonderleistungspositionen getrennt erfasst.  Darin sind die bei Wahlärzten und  in Mutter- bzw. Elternberatungsstellen durchgeführten Untersuchungen nicht enthalten. Die verfügbaren Daten dazu sind  der beiliegenden Tabelle A zu entnehmen.

 

Frage 13: 

Über die Jahre lässt sich ein leichter Rückgang bei den durchgeführten Schwangerenuntersuchungen bei gleichzeitigem Anstieg der Anzahl der abgerechneten Kindesuntersuchungen feststellen.

 

Frage 14:

Zur Beratung steht die aus Experten zusammengesetzte Mutter-Kind-Pass-Kommission des Obersten Sanitätsrats zur Verfügung. Für neu in das Mutter-Kind-Pass-Programm aufzunehmende Untersuchungen erfolgt bereits seit 1993 eine Bewertung nach den von der WHO vorgesehenen „Principles and Practice of Screening for Diseases“. Eine fachlich fundierte Bewertung der Wirksamkeit kann aus methodischen Gründen nur für jede Maßnahme gesondert erfolgen.  Aus den Ergebnissen dieser Bewertungen resultieren gegebenenfalls Empfehlungen zu Veränderungen des Inhalts des Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramms.

 

Fragen 15 und 16:

Die nachfolgend  aufgelisteten Maßnahmen sind gemäß den Bundesvoranschlägen für 2009 und 2010 eindeutig für Kinder und Jugendliche vorgesehen (es handelt sich um geplante Kosten, was heißt, dass es nicht sicher ist, dass die genannten Beträge tatsächlich anfallen werden).

 

Es werden nur jene Projekte bzw. Maßnahmen angeführt, die eindeutig und zur Gänze für Kinder und Jugendliche vorgesehen sind.

 

Maßnahme                                                                BVA 2009                                                         BVA 2010

Abgeltung von Mutter-Kind-Pass-                   €        33.553.000,--                                       €    34.053.000,--

Untersuchungen sowie Herstellung               

Mutter-Kind-Pass

Kinderimpfprogramm                                           €        12.223.000,--                                       €    13.772.000,--

Projekte im Bereich Kindergesundheit         €                 50.000,--                                       €             50.000,--

Projekt Neugeborenenscreening                     €              102.000,--                                       €             29.000,--

GIVE-Servicestelle                                                  €                 81.000,--                                       €          100.000,--

Projekt Gesunde Schule                                       €                 90.000,--                                       €             90.000,--

Drucksorten für schulärztlichen Dienst          €                   9.000,--                                       €               9.000,--

Studie „Gesundheitsbetreuung i.d. Schule“                             €                                            59.000,--

Projekt „Richtige Ernährung von Anfang an“                             €                                            21.000,--

Broschüren „zum Thema Sucht“                        €              100.000,--                                       €          100.000,--

 

Hinsichtlich der Jahre 2011 bis 2013 wird festgehalten, dass diesbezüglich noch keine Zahlen genannt werden können, da für diese Jahre bislang nur generelle Gesamtrahmenbeträge definiert wurden und noch keine Aufteilung dieser Beträge auf einzelne Projekte und Vorhaben erfolgt ist.


Tabelle A: Anzahl der abgerechneten Mutter-Kind-Pass-Sonderleistungspositionen pro Jahr

 

Positionen

2002

2003

2004

2005

2006

2007

Bis 16.SSW

64.482

58.135

58.036

55.864

55.378

54.419

17.-20.SSW

54.045

53.511

53.375

52.161

51.473

50.793

25.-28.SSW

52.222

51.793

51.592

50.552

49.672

48.718

30.-34.SSW

52.295

51.452

51.236

50.349

49.555

48.520

35.-38.SSW

49.555

48.754

48.937

47.953

47.542

46.073

Interne Unt.

38.990

38.082

38.751

37.997

37.927

38.059

US 17.-20.SSW

52.248

50.700

50.177

49.264

48.516

48.049

US 30.-34.SSW

50.178

49.841

49.809

49.045

48.207

47.154

NG in 1. LW*

2.563

2.860

3.253

3.207

3.367

3.298

4.-7.LW

65.664

64.986

66.204

65.190

64.665

62.369

3.-5.LM

65.558

66.053

66.463

66.615

65.452

63.906

7.-9.LM

62.479

64.786

64.904

65.939

65.253

63.759

10.-14.LM

63.607

66.559

65.629

67.176

65.939

65.116

22.-26.LM

56.509

56.556

60.731

59.899

62.262

60.472

34.-38.LM

43.939

46.720

47.213

50.257

50.519

51.598

46.-50.LM

35.711

35.924

40.943

40.352

43.666

44.390

58.-62.LM

17.871

22.815

24.090

25.975

27.403

34.174

Orthopäd.U

66.299

66.311

68.005

67.184

66.848

64.205

HNO-Unt.

59.751

52.609

58.461

63.636

63.729

62.233

Augen 10.-14.LM

61.990

65.083

64.452

65.498

65.294

64.225

Augen 22.-26.LM

24.722

25.109

27.595

29.255

28.921

28.663

Hüft US 1.LW*

8.765

7.505

7.210

6.905

6.658

5.865

Hüft US 6.-8.LW

59.441

58.591

55.025

55.550

54.924

53.336

Gesamt

1.108.884

1.104.735

1.122.091

1.125.823

1.123.170

1.109.394

* wenn nicht in Krankenanstalt durchgeführt