2452/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.08.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am . August 2009
GZ: BMG-11001/0217-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2547/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Die Untersuchungen sind meinem Ressort bekannt.
Grundsätzlich muss angemerkt werden, dass zur Beurteilung gesundheitlicher Auswirkungen, aus gutem Grund, in erster Linie Untersuchungen herangezogen werden, die in wissenschaftlichen Journalen veröffentlicht und dort einem wissenschaftlichen Überprüfungsverfahren (Peer Review) unterzogen wurden.
Bei der in der Anfrage angesprochenen belgischen „Studie“ aus dem Juni 2008 handelt es sich um eine Dissertation, die laut den, von meinem Ressort befassten Experten, bisher weder einem unabhängigen wissenschaftlichen Reviewverfahren unterzogen, noch wissenschaftlich publiziert worden ist. Die kolportierten „alarmierenden Ergebnisse“ bezüglich der aus dieser Arbeit zu schließenden Gesundheitsschädlichkeit und Kanzerogenität des Mobilfunks stehen in krassem Widerspruch zu den Untersuchungsergebnissen und den Aussagen des Autors, der in seiner Arbeit selbst schreibt, dass es unmöglich ist, definitive Schlüsse zu ziehen.
Laut den von mir befassten Experten weisen die Autoren der zitierten dänischen Studie selber darauf hin, dass die dort gemachten Beobachtungen nicht zwangsläufig auf die Exposition gegenüber Mobilfunkwellen zurückgeführt werden können und dies sogar als unwahrscheinlich zu betrachten ist.
Frage 2:
Aus einzelnen Untersuchungen können grundsätzlich keine Konsequenzen gezogen werden. Die angeführten Untersuchungsergebnisse dürfen nicht isoliert, sondern müssen in Zusammenschau mit weiteren Ergebnissen bewertet werden. Die gesamten vorliegenden Daten rechtfertigen es nicht, von alarmierenden Ergebnissen zu sprechen. Tatsächlich zeigen viele Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit, dass es nicht gerechtfertigt ist, vorschnell auf ungeprüfte Berichte zu reagieren.
Dies bedeutet, dass Berichte auch weiterhin nicht selektiv aus dem Zusammenhang gerissen werden dürfen, sondern sorgfältig und verantwortungsbewusst bewertet werden müssen. Vorschnelle und ungerechtfertigte Alarmierungen schaden der Glaubwürdigkeit.
Daher gibt es auch in Österreich multidisziplinär zusammengesetzte Fachgremien wie z. B. den Obersten Sanitätsrat (OSR), die sich laufend mit der Bewertung des aktuellen Wissenstandes befassen. So werden auch die gegenständlichen Untersuchungen im Rahmen der Überprüfung der Faktenlage durch den OSR in ihrer Bedeutung im Kontext der gesamten Forschung auf dem Gebiet möglicher gesundheitlicher Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen gewürdigt werden.
Frage 3:
Zu dieser Frage verweise ich auf die Beantwortung 1715/AB des Herrn Bundeskanzlers zu der an ihn ergangenen Anfrage 1794/J.
Frage 4:
Entsprechend der aktuellen Empfehlung des Obersten Sanitätsrates liegt, nach den aktuellen wissenschaftlichen Reviews zur Mobilfunktelefonie, unterhalb der aktuellen Grenz- bzw. Richtwerte derzeit kein gesicherter wissenschaftlicher Nachweis gesundheitlicher Schäden am Menschen vor. Aus diesem Grund hält der OSR in seiner Empfehlung fest, dass die Faktenlage als nicht ausreichend angesehen wird, um die bestehenden Richt- bzw. Grenzwerte (wie sie in der ÖNORM E 8850 verankert sind) in evidenzbasierter Weise auf ein bestimmtes Niveau abzusenken.
Da jedoch langfristige Effekte nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können, sollen Funkanlagen, die zu einer langdauernden Exposition von Menschen führen, vorsorglich unter Anwendung eines Zielwertes eingerichtet werden. Dieser Zielwert sollte nach Ansicht der OSR-Empfehlung mindestens um den Faktor 100 unter dem Grenzwert der ÖNORM E 8850 angesetzt werden.
Frage 5:
Mein Ressort informiert die Bevölkerung bereits seit mehreren Jahren über die Minimierung der Exposition bei der Nutzung eines Handys. Dazu wurden nicht nur Informationsbroschüren hergestellt, sondern wird auch über die Homepage des Ministeriums vertiefende Informationen angeboten. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Faktenlage wird der Oberste Sanitätsrat erneut den wissenschaftlichen Kenntnisstand behandeln und Empfehlungen abgeben. Seitens der Weltgesundheitsorganisation ist geplant im Jahr 2010 die Behandlung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen hochfrequenter Felder durch die Krebsagentur IARC vorzunehmen und eine Neufassung der „Environmental Health Criteria“ zu diesen Expositionen zu verabschieden. Mein Ressort, insbesondere die dort tätige Arbeitsgruppe EMF, die sich mit etwaigen gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung beschäftigt, wird diese Entwicklungen beobachten und gegebenenfalls seine Informationstätigkeit verstärken.