2453/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.08.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 11. August 2009
GZ: BMG-11001/0221-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2614/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Generell sind Geschlechtskrankheiten in Österreich nicht meldepflichtig, außer eine Person entzieht sich der Behandlung.
Einzig bekannt sind meinem Ressort daher die im „Jahresausweis übertragbarer Krankheiten“ in aggregierter Form und auf freiwilliger Basis von den Ämtern der Landesregierungen gemeldete Daten.
Frage 1:
Im Jahr 2008 wurden 821 Erkrankungsfälle an Gonorrhoe gemeldet. Ob es sich hier um Neuinfektionen handelt, ist nicht eruierbar.
Frage 2:
Da es sich hier nur um aggregierte Zahlen handelt, kann keine Unterscheidung nach Alter gemacht werden.
Frage 3:
Im Jahr 2008 wurden 551 Erkrankungsfälle an Lues gemeldet. Ob es sich hier um Neuinfektionen handelt, ist nicht eruierbar.
Frage 4:
Im Jahr 2008 wurden keine Erkrankungsfälle an Lymphgranuloma inguinale gemeldet.
Frage 5:
Im Jahr 2008 wurden keine Erkrankungsfälle an Ulcus Molle gemeldet.
(Die Zahlen des Jahres 2008 sind als vorläufig anzusehen.)
Frage 6:
Im Jahr 1993 wurden 1157 Erkrankungsfälle an Gonorrhoe gemeldet. Ob es sich hier um Neuinfektionen handelt, ist nicht eruierbar.
Frage 7:
Da es sich hier nur um aggregierte Zahlen handelt, kann keine Unterscheidung nach Alter gemacht werden.
Frage 8:
Im Jahr 1993 wurden 124 Erkrankungsfälle an Lues gemeldet. Ob es sich hier um Neuinfektionen handelt, ist nicht eruierbar.
Frage 9:
Im Jahr 1993 wurden keine Erkrankungsfälle an Lymphgranuloma inguinale gemeldet.
Frage 10:
Im Jahr 1993 wurden keine Erkrankungsfälle an Ulcus Molle gemeldet.