2456/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Graf und weitere Abgeordnete haben am                  12. Juni 2009 unter der Zahl 2409/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Evaluierung internationaler Abkommen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Gemäß Abschnitt F des Teils 2 der Anlage zu §2 BMG ist das Bundesministerium für Inneres unter anderem etwa für Angelegenheiten der internationalen polizeilichen Kooperation, Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des Austrittes aus diesem, Ein- und Auswanderungswesen, Fremdenpolizei und Meldewesen einschließlich der Angelegenheiten der Einwohnerverzeichnisse, Untersuchung von Grenzzwischenfällen, Aufenthaltsverbot, Ausweisung und Abschiebung, Asyl, Angelegenheiten der Auslieferung, soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind, zuständig. Bereits aus diesen wenigen Beispielen wird deutlich, dass das Innenministerium von einer großen Zahl internationaler Abkommen betroffen ist.

 


Diese Abkommen stammen aus der Zeit von 1918 bis heute. Eine Übersicht, die in ihrer Qualität über die etwa im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts ohnehin verfügbare Auflistung hinausginge, kann aus technischen Gründen und wegen des dazu notwendigen Verwaltungsaufwands nicht erstellt werden.

 

Zudem berührt der innerstaatliche Vollzug vieler dieser Verträge nicht nur das Bundesministerium für Inneres, sondern alle Ressorts, vielfach sogar die gesamte staatliche Vollziehung (so etwa die Europäische Menschenrechtskonvention und andere grundrechtlich relevante völkerrechtliche Verträge). Eine Bewertung der einem einzelnen Staatsvertrag zurechenbaren Kosten einschließlich einer Evaluierung des Nutzens für die Republik Österreich wäre daher dem Bundesministerium für Inneres auch aus diesem Grund objektiv kaum möglich.

 

Aus organisatorischen und verwaltungsökonomischen Gründen können diese Fragen daher nicht beantwortet werden.

 

Im Übrigen verweise ich auf  die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2405/J durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.