2457/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0206-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 10. August 2009

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2432/J-NR/2009 betreffend das
„Gender Budgeting“ in Österreich, die die Abg. Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen am 16. Juni 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 7:

Derzeit liegen keine Analysen des gesamten Budgets des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (UG 30 und 32) in Bezug auf eine „geschlechterspezifische Aufschlüsselung“ (im Sinne einer Erhebung, wie viel des Budgets Frauen und wie viel Männern zugute kommt) vor. Im Zuge des laufenden Gender-Budgeting-Prozesses, der sich derzeit noch in einer Pilotphase befindet, wurde jedoch begonnen, in einzelnen Bereichen (Förderungen im Bereich der Erwachsenenbildung und der Kunst) gleichstellungsbezogene Kriterien für die Budgetmittelvergabe zu erarbeiten. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 1011/J-NR/2009 vom 14. April 2009.


Zu Fragen 8 bis 13 sowie 19 bis 23:

Im durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 geschaffenen Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bestehen etliche Frauenförderungsmaßnahmen, um Benachteiligungen von Frauen entgegen zu wirken, insbesondere jene im Zusammenhang mit dem Frauenförderungsplan BMUKK, BGBl. II Nr. 76/2009. Als mit dem Ziel der Steigerung des Frauenanteils formulierte Maßnahmen sind neben Laufbahn- und Karriereplanung, Besetzung von Leitungsfunktionen, Informationen über flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung, Vertretung von Frauen in Kommissionen und Beiräten weiters Maßnahmen der Aus- und Fortbildung vorgesehen.

 

Etwa im Bereich der Zulassung zur berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung in der Zentralstelle ergibt sich folgendes Gesamtbild (hinsichtlich des laufenden Kalenderjahres basieren die Zahlen auf den absolvierten Fortbildungen im ersten Halbjahr und den bereits eingelangten Anmeldungen für das zweite Halbjahr 2009):

 

Kalenderjahr

männlich

weiblich

gesamt

2007

150

332

482

2008

95

289

384

2009

86

239

325

 

Aufgrund der verschiedenen Voranschlagssätze, welche wiederum nicht ausschließlich frauenfördernden Maßnahmen zugeordnet sind bzw. auch nicht uneingeschränkt für die Zentralstelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur oder bei den Kursen der Verwaltungsakademie des Bundes im Bereich des Bundeskanzleramtes anfallen, kann eine finanzielle Zuordnung dieser Maßnahmen teilweise nicht ermittelt werden. So betrugen etwa die Kosten für die ab dem Jahr 2009 angebotenen Sprachkurse der Personalentwicklung (in den Zahlen für 2009 inkludiert) im ersten Halbjahr EUR 8.346,72. Aufgrund der positiven Rückmeldungen und der regen Zahl an Interessentinnen und Interessenten für die
Englisch- und Französischkurse im Herbst 2009 ist für das zweite Halbjahr 2009 mit Kosten in der Höhe von ca. EUR 12.000,00 zu rechnen.

 

Die Verwaltungsakademie des Bundes bietet speziell für die berufliche Weiterentwicklung von Frauen im Bundesdienst ein eigenes Seminarprogramm „Frauen Empowerment“ an, das neun unterschiedliche Kursangebote und Seminare (z. B. Powertalking, Sprache des Selbstbewusstseins) beinhaltet. Zum heutigen Stand nehmen im laufenden Kalenderjahr neun Kolleginnen an Veranstaltungen aus diesem Programm teil.

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur arbeitet engagiert an der Etablierung des bundesweiten Cross-Mentoring-Programmes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralstelle wurden eingeladen sich als Mentor bzw. Mentee zu bewerben. Ausgehend vom Anspruch des Mentoring als eine fördernde Beziehung, bei der eine erfahrene Führungskraft (Mentorin, Mentor) eine – meist jüngere – Kollegin (Mentee) in der Karriereentwicklung unterstützt und begleitet, vermitteln die Mentorinnen und Mentoren Wissen aus ihrer eigenen Erfahrung, geben Tipps zur Karriereplanung und erleichtern den Einstieg in berufliche Netzwerke. Für das Projektjahr 2009/2010 nehmen am Cross-Mentoring-Projekt zwei Mentorinnen bzw. Mentoren und sechs Mentees aus dem Bereich der Zentralstelle und den nachgeordneten Dienststellen im Bereich Wien und Niederösterreich teil.


Wie bereits oben dargelegt sind die Kosten im Fort- und Weiterbildungsbereich nicht nach Kosten für Frauenförderungsmaßnahmen aufschlüsselbar. Weiters fallen die Kosten im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowohl für die Zentralstelle als auch für den nachgeordneten Bereich an – dies kann ebenfalls nicht getrennt ausgewertet werden. Über die Kosten der Personalentwicklungsmaßnahmen an der Verwaltungsakademie des Bundes liegen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine Daten vor.

 

Der Frauenförderungsplan BMUKK verursacht ebenfalls keine gesonderten Kosten. Auch das Projekt Cross-Mentoring wird vom Bundeskanzleramt organisiert und das Ressort unterstützt diese Maßnahmen organisatorisch und durch die Teilnahme von Mentorinnen bzw. Mentoren und Mentees. Neben den reinen Personalkosten (Arbeitszeit) fallen keine gesonderten Kosten an.

 

Zu Fragen 14 bis 18:

Im Vorblatt zu den Erläuterungen zu rechtssetzenden Vorhaben ist der Normgeber verpflichtet, Aussagen über bestimmte Auswirkungen des Regelungsvorhabens zu treffen. Seit einem Ministerratsbeschluss vom 9. März 2004 werden auch die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen geprüft. Seit Juni 2007 steht diesbezüglich ein anschaulicher und praxisnaher Leitfaden für Gender Mainstreaming in der Legistik zur Verfügung.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.