2459/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0210-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 10. August 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2513/J-NR/2009 betreffend Lehrerfortbildungsmaßnahmen, die die Abg. Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen am 18. Juni 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Eingangs sei darauf hingewiesen, dass der Rechnungshof seit einiger Zeit dazu übergegangen ist, mit Empfehlungen versehene Prüfungsgegenstände einer regelmäßigen (meist zweijährigen) Folgeüberprüfung zu unterziehen, auch wenn die im (Vor-)Bericht ausgesprochenen Empfehlungen realistischerweise eines längeren Umsetzungshorizontes bedürfen
(„Follow-up-Überprüfung Lehrerfortbildung, Reihe Bund 2008/11“).

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass alle angesprochenen Empfehlungen (im Sinne einer Entwicklungsrichtung) nicht jeweils singulär zu betrachten sind und auch im Sinn einer qualitätsvollen Herangehensweise nicht als rasche Einzelmaßnahmen umgesetzt werden können. Um ein zukunftsorientiertes und nachhaltig wirksames Qualitätssystem einführen zu können und um ein solches handelt es sich bei den geforderten Maßnahmen, braucht es fundiert angelegte Entwicklungsprozesse, die auch Zeit benötigen. Teile der Empfehlungen lassen sich ohne begleitende Lehrerdienstrechtsänderungen nicht verantwortlich umsetzen und bedürfen entsprechender Vorläufe einschließlich der erforderlichen Gespräche mit den Dienstnehmervertretern.


Die Pädagogischen Hochschulen waren zum Zeitpunkt der Prüfung im Februar 2008 gerade einmal vier Monate in Funktion und noch in den Aufbauprozessen begriffen. Die verpflichtend an den Pädagogischen Hochschulen einzurichtenden qualitätssichernden Maßnahmen benötigen daher noch etwas Zeit, um erste datenbasierte Ergebnisse liefern zu können. Dazu kann sicherlich auch das System PH-Online seinen Beitrag leisten, das ab Beginn des kommenden Studienjahres flächendeckend im Einsatz sein wird (vgl. die Beantwortung der Fragen 7 bis 11).

 

Zu Fragen 1 und 2:

Dazu wird eingangs darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen von Fortbildungsmaßnahmen in erster Linie an den Schulen im Rahmen eines schulinternen Personalentwicklungskonzeptes selbst evaluiert werden können. Eine für die Zukunft angestrebt größere Autonomie an den Schulen und mehr Verantwortung für die Schulleitungen sollen diese Qualitätsinitiativen unterstützen.

 

Es wird ferner zu bedenken gegeben, dass Evaluierungen aller Angebote umfangreiche finanzielle Mittel erfordern, ohne dass diese Ausgaben über erwünschte Teilbereiche Maßnahmen ableitbar erscheinen ließe. Demgegenüber finden regelmäßige Erhebungen des Zustimmungsgrades der Teilnehmerinnen und Teilnehmer statt. Die Verbindung von Segmenten der Angebote mit direkten Unterrichtsauswirkungen soll jedoch Gegenstand zielgenauerer Untersuchungen sein, die erst wissenschaftlich spezifiziert und methodisch konzipiert werden müssen.

 

Zu Fragen 3 bis 6:

Die Grundlagen und Richtlinien für die Qualitätssicherung bei Vortragenden (und auch bei pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Pädagogischen Hochschulen) im Bereich der Lehrkräftefort- und -weiterbildung wurden im Rundschreiben Nr. 20/2007 bewusst verankert. Die Fragen können daher nicht nachvollzogen werden. Ferner ist die Qualitätssicherung im Hochschulgesetz 2005 grundsätzlich implementiert und jede Pädagogische Hochschule ist dazu veranlasst gemäß dem Ziel- und Leistungsplan jährlich konkrete Personalentwicklungsmaßnahmen auszuweisen. Dies bezieht sich in erster Linie auf an den Pädagogischen Hochschulen dienstlich verankerte Personen (Stammlehrpersonal, Dienstzuteilungen und Mitverwendungen), kann jedoch in der autonomen Entscheidung der Hochschulen auch auf Lehrbeauftragte ausgedehnt werden. Im Rahmen der kürzlich erlassenen Hochschul-Evaluierungsverordnung werden Evaluierungen des Lehrangebotes durch die Studierenden eingefordert – dies bezieht sich auch auf die Fort- und Weiterbildung. Daraus abgeleitet kann dann jede Pädagogische Hochschule gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen auch im Bereich der Lehrbeauftragten setzen.

 

Zu Fragen 7 bis 11:

Mit der Entwicklung und Implementierung von PH-Online steht ab dem Studienjahr 2009/10 ein zeitgemäßes Datenbank- und Monitoringsystem zur Verfügung, das die erforderlichen Daten zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung entsprechend dem Hochschulgesetz 2005 sowie abdeckend die Anforderungen des Bildungsdokumentationsgesetzes österreichweit einheitlich erfasst und im Sinne einer evidenzbasierten Politik, einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsentwicklung in der Lehrkräftebildung und zur Verwaltungsvereinfachung im Sinne des Berichts des Rechnungshofes leistet.


Zu Fragen 12 bis 16:

Eingangs ist zu bemerken, dass es die Verantwortung des die Anordnung zur Fortbildung treffenden Organwalters ist, die Zweckmäßigkeit der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen insgesamt zu beurteilen und dabei die mit der Teilnahme verbundenen Vorteile gegen allfällige Nachteile (Teilnahme- und Reisekosten, Auswirkungen der Absenz auf den Dienstbetrieb etc.) abzuwägen. Diese Abwägung ist einzelfallbezogen zu treffen.

 

Es ist zu bedenken, dass ausschließlich auf unterrichtsfreie Zeiten beschränkende Fortbildungsaktivitäten derzeit den notwendigen Fortbildungsbedarf und eine gleichmäßige Auslastung der Pädagogischen Hochschulen nicht sicherstellen würden.

 

Ungeachtet dessen gibt es Planungsanweisungen für besuchsattraktive Angebote in den unterrichtsfreien Zeiten und es werden derartige Angebote mit zunehmendem Controlling seitens der Dienstgeber im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und in den Landesschulräten durchgeführt. Planungsforen mit den Landesschulräten und den Pädagogischen Hochschulen wurden eingerichtet, um Richtlinien effizienter nachverfolgen zu können. Weiters wurden budgetsteuernde Maßnahmen bei längerfristigen Weiterbildungsvorhaben angesetzt. Auch durch die Einbeziehung der Wochenenden, insbesondere der Samstage, für Fortbildungsveranstaltungen soll den Anstrengungen Rechnung getragen werden, den aufgrund der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen eintretenden Entfall von Unterrichtsstunden möglichst gering zu halten.

 

Mit der Dienstrechts-Novelle 2007 wurde mit Wirksamkeit zum 1. Oktober 2007 die Heranziehung des Lehrpersonals an den Pädagogischen Hochschulen zur Unterrichtserteilung in Lehrgängen auch in Ferialzeiten vorbehaltlich der Zustimmung der betreffenden Lehrerin bzw. des betreffenden Lehrers vorgesehen. Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2009 wurde mit Wirksamkeit vom 1. September 2009 eine Änderung des § 61 GehG vorgenommen, die den Themenbereich Fortbildung berührt: Das (gänzliche) Unterbleiben der Unterrichtserteilung wegen der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen führt grundsätzlich zum Entfall der Vergütung für Mehrdienstleistungen; nur für drei Tage (bisher fünf Tage) im Schuljahr tritt dieser Effekt nicht ein. Weiterreichende Überlegungen zur Intensivierung der Fortbildungsaktivitäten in den Ferialzeiten sind einem für das Lehrpersonal an den Pädagogischen Hochschulen zu schaffenden neuen Dienstrecht vorbehalten.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.