246/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0160 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 19. Jänner 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 20. November 2008, Nr. 217/J,

betreffend Maßnahmen zur Erhaltung der bäuerlichen Milchbetriebe

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 20. November 2008, Nr. 217/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Mein Vorgänger Bundesminister DI Pröll hat in Abstimmung mit der Interessensvertretung ein klares Konzept im Rahmen der Verhandlungen zur Gesundheitsprüfung mit dem Ziel verfolgt, dass die milchproduzierenden Betriebe in Österreich die notwendige Unterstützung zur Bewältigung der neuen Herausforderung des Milchquotenauslaufes vorfinden werden. Die Ergebnisse der Gesundheitsüberprüfung tragen deutlich seine Handschrift. Meine Aufgabe wird es in den nächsten Wochen sein, den geschaffenen Rahmen bestmöglich national umzusetzen.

 

Die Milcherzeuger in Österreich leisten mit nachhaltiger Landbewirtschaftung einen maßgeblichen Beitrag zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft und des ländlichen Raums, insbesondere in benachteiligten Regionen. Angesichts höherer Produktionskosten und des Strukturwandels, mit dem österreichische Milcherzeuger infolge des Auslaufens der Milchquotenregelung konfrontiert sind, war eines der Ziele des Konzeptes, flankierende Begleitmaßnahmen für die Milcherzeuger zu treffen, um ihnen eine bessere Anpassung an die neuen Marktbedingungen zu ermöglichen.

 

Was die Quotenanhebung anbelangt, ist es uns gelungen, die Forderungen einer Vielzahl von Mitgliedstaaten, die in Summe bei über 10% lagen, zu verhindern und mit zwei Berichten der Kommission Ende 2010 und 2012 nochmals abzuverlangen auf die eingetretenen Auswirkun­gen und die dann vorzufindende Marktentwicklung zu reagieren.

 

Im Bereich der ersten Säule als auch der zweiten Säule (Ländliche Entwicklung) konnten die Rahmenbedingungen für zielgerichtete Begleitmaßnahmen für österreichische Milchbetriebe erreicht werden.

 

In der ersten Säule im Bereich der Direktzahlungen besteht über den sog. Artikel 68 der Direktzahlungsverordnung nunmehr die Möglichkeit, ab dem Jahr 2010 spezifische Stützungsmaßnahmen für Milchbetriebe anzubieten. Es sind im Art. 68 1 b) Zahlungen für Nachteile im Milchbereich möglich. Darunter könnte eine von der Interessensvertretung geforderte Milchkuhprämie Anwendung finden. Damit kann eine Unterstützung gewährt werden, die direkt mit der Milchproduktion in Zusammenhang steht.

 

Für die Finanzierung konnte erreicht werden, dass ungenützte Mittel der Direktzahlungen dafür verwendet werden können und dass bis zu einem Anteil von max. 55% eine ergänzende nationale Finanzierung in Form einer staatlichen Beihilfe erfolgen kann.

 

Im Bereich der Ländlichen Entwicklung können ergänzend Maßnahmen gesetzt werden, die die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Milcherzeugung für die Zukunft weiter stärken werden. Es wurde anerkannt, dass das Auslaufen der Milchquotenregelung neben den vier Herausforderungen wie Klimaschutz, ebenso eine neue Herausforderung darstellt. Dadurch können auch die Mittel aus der erhöhten Modulation für die Finanzierung herangezogen werden.

 

Zu Frage 2:

 

Grundsätzlich wird die zielgerichtete Unterstützung jener Milchbetriebe in Österreich angepeilt, die durch das Auslaufen der Milchquote Nachteile zu erwarten haben. Dabei wird natürlich ein besonderes Augenmerk auf die Milchbetriebe gelegt werden, die unter erschwerten Rahmenbedingungen höhere Produktionskosten aufweisen.

 

Zu Frage 3:

 

Hier wird bereits im Bereich der Ländlichen Entwicklung im Wege der Ausgleichszulage oder des Umweltprogramms ein wichtiger Beitrag geleistet. Wie bereits unter Frage 1 ange­sprochen, besteht nunmehr die Möglichkeit, in diesem Bereich weitere Akzente zu setzen.

 

Zu Frage 4:

 

Da die EU-Marktordnung abschließend ist, besteht neben den klassischen Marktordnungs­instrumenten, wie die Intervention oder private Lagerhaltung, nur ein kleiner Spielraum nationale Maßnahmen zu setzen.

 

Da in Zukunft die Marktbeobachtung immer wichtiger wird, um rascher auf Marktentwicklungen reagieren zu können, sollte die Verbesserung der Transparenz der Erzeugermilchpreise auf Molkereiebene im Rahmen einer Branchenvereinbarung angestrebt werden.

 

In den nächsten Monaten wird aufbauend auf die Grüne Offensive eine intensive Diskussion mit den Milcherzeugerinnen, Milcherzeugern und der Molkereiwirtschaft notwendig sein, um Antworten zur Abfederung der in Zukunft erwarteten, stärker schwankenden Mengen und Preise zu geben.

 

Zu Frage 5:

 

Die Absicherung des Milchstandortes Österreich ist mir ein großes Anliegen. Daher habe ich hier bereits Initiativen, u. a. in Gesprächen mit Kommissarin Fischer-Boel, auf europäischer Ebene gesetzt und werde das in Zukunft intensiv betreiben.

 

Die Europäische Kommission hat vor Kurzem angekündigt, für den Milchbereich Sofortmaßnahmen zur Unterstützung zu setzen.

 

Zu Frage 6:

 

Ich werde die Initiativen meines Vorgängers wie das AMA-Gütesiegel und die Genussregionen Österreichs, die einen wichtigen Beitrag beim Konsumenten für die Bewusstseinsbildung für qualitativ hochwertige Produkte aus der Region geleistet haben, weiterentwickeln. Ergänzend wird die weitere Forcierung des Biobereichs notwendig sein.

 

Zu Frage 7:

 

Wie bereits unter Frage 1 beantwortet, soll ein sogenanntes Milchpaket, das sich aus Maßnahmen der ersten Säule und der zweiten Säule zusammensetzt, den Milchstandort Österreich absichern. Die Milchkuhprämie wurde als Maßnahme der gesetzlichen Interessensvertretung der Milchbauern und Bäuerinnen gewünscht und stellt einen Teil des Milchpaketes dar.

 

Der angesprochene Vorschlag der IG-Milch, eine Anpassung des Umrechnungsfaktors für die Dichte der Milch vorzunehmen, würde zu einer Erhöhung der zu zahlenden Überschuss­abgabe nach Brüssel führen. Da die Molkereien ja volumenmäßig nicht mehr Milch erhalten, wird sich dadurch an der Auszahlungsleistung der Molkereien auch nichts ändern. Daher erscheint dieser Vorschlag nicht im Sinne der Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger zu sein.

 

Der Bundesminister: