2460/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0211-III/4a/2009 |
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Wien, 10. August 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2538/J-NR/2009 betreffend Verkehrsstrafen des BMUKK, die die Abg. Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 18. Juni 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Ein Kraftfahrzeug.
Zu Frage 2:
Im Zeitraum 2. Dezember 2008 bis 18. Juni 2009 wurden mit diesem Kraftfahrzeug 28.321 Straßenkilometer zurückgelegt.
Zu Fragen 3 und 4:
In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur werden insgesamt vier weitere Kraftfahrzeuge eingesetzt. Zwei Personenkraftwagen finden Verwendung für Dienstfahrten (BMUKK+BMWF), zwei Busse sind für die Poststelle (BMUKK+BMWF, über 10 Amtsgebäude) sowie die Kopierzentrale (BMUKK+BMWF+Stadtschulrat für Wien) im Einsatz. Mit diesen Kraftfahrzeugen wurden beispielsweise im Jahr 2008 insgesamt 97.659 Straßenkilometer zurückgelegt.
Zu Fragen 5 bis 7:
Vorauszuschicken ist, dass Geldstrafen für Verkehrsdelikte, wie etwa die Übertretung der Höchstgeschwindigkeit, grundsätzlich aus privaten Mitteln zu begleichen sind. Bei Strafen im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung sind unter bestimmten Voraussetzungen, wenn nach Prüfung der Sachlage die Chauffeure der Dienstkraftfahrzeuge nicht anders handeln konnten, wie etwa im Zuge der Anlieferung der internen Post durch den Postbus zu den Amtsgebäuden im Innenstadtbereich, Ausnahmen im Einzelfall möglich. Seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode fielen für drei diesbezügliche Delikte im Rahmen von dienstlichen Postfahrten bzw. Strafen der Parkraumbewirtschaftung (Magistratsabteilung 67) Kosten von insgesamt EUR 89,60 an. Die Verbuchung erfolgt unter 1/12008/6930.000 (bzw. ab 1. Jänner 2009 unter 1/30008/6930.000).
Zu Frage 8:
Überhaupt nicht.
Zu Frage 9:
Keine.
Zu Frage 10:
Seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode war ein Kraftfahrzeug des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in einen Unfall verwickelt, wobei das Verschulden beim Unfallgegner lag und der Schaden daher von der Versicherung des Unfallgegners getragen wurde.
Zu Fragen 11 und 12:
In dieser Gesetzgebungsperiode wurde keinem Lenker eines Kraftfahrzeuges des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Zuge von dienstlichen Fahrten der Führerschein entzogen. Es konnten daher keine diesbezüglichen Kosten anfallen, die im Übrigen auch aus privaten Mitteln zu begleichen wären.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.