2462/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0217-III/4a/2009 |
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Wien, 10. August 2009
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2592/J-NR/2009 betreffend
Kunstwerk
„Erde, Wasser, Feuer, Luft“ in Wien (1. Bezirk), die die Abg. Mag.
Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 2. Juli 2009 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3 und 6 bis 8:
Das genannte Kunstwerk steht im Eigentum der Erste Bank und damit als Privateigentum außerhalb des Kompetenzbereichs des Kulturministeriums. Für die Genehmigung der Aufstellung im öffentlichen Raum ist die Gemeinde Wien zuständig. Es bestand daher keine Verpflichtung zur Information des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur über die Veränderung, Entfernung oder Wiederaufstellung des Werks an einem anderen Ort.
Zu Fragen 4 und 5:
Das gegenständliche Kunstwerk steht nicht unter Denkmalschutz. Der sorgfältige Umgang mit dem Werk unterliegt daher der alleinigen Verantwortung des Eigentümers respektive den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Künstlerin bzw. Künstler und Eigentümerin bzw. Eigentümer über allfällige Veränderungen.
Zu Frage 9:
Da Kunst im öffentlichen Raum eine Bereicherung für die gesamte Gesellschaft darstellt, sollte ein sorgfältiger Umgang mit diesen Werken für die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie/oder Erhalterinnen und Erhalter eine Selbstverständlichkeit sein. Dazu zählt auch, bei Entfernung oder Ortsveränderungen dieser Kunstwerke, soweit möglich, den Kontakt mit den Künstlerinnen und Künstlern zu suchen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.