2464/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0221-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 10. August 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2597/J-NR/2009 betreffend Missbrauch von Schülern und Schulleitern in Oberösterreich zu Wahlkampfzwecken der ÖVP, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 2. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Befassung des Landesschulrates für Oberösterreich hat ergeben, dass es weder bekannt ist, welche Adressaten von den Betreibern der im einleitenden Teil der Anfrage benannten Disco mit einer Einladung bedacht wurden, noch im Zusammenhang mit den Ferialzeiten erhebbar ist, welchen Schulen tatsächlich besagte Einladung zugegangen ist.

 

Zu Frage 2:

Dazu wird auf die Aufgaben der für die jeweiligen Schulen sachlich zuständigen Schulaufsichtsorgane vor Ort verwiesen. Seitens des Landesschulrates für Oberösterreich wird ferner auf § 46 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes sowie den dortigen Erlass vom 13.10.2008, A3-92/3-08, zum strikten Verbot der parteipolitischen Werbung an Schulen hingewiesen, wobei es allerdings trotz dieser Verpflichtung der Schulen seitens der Schulbehörde nicht verhindert werden kann, dass von politischen Parteien Werbematerial an Schulen gesendet wird.

 


Zu Frage 3:

Sofern Schulleiter tatsächlich dieser Aufforderung gefolgt sind, wäre durch die zuständige erstinstanzliche Dienstbehörde zu prüfen, ob Disziplinarmaßnahmen einzuleiten sind.

 

Zu Frage 4:

Im Sinne einer vertiefenden Bewusstseinsbildung hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur den Schulbehörden des Bundes im Wege des Rundschreibens Nr. 13/2008 die Unzulässigkeit von parteipolitischer Werbung an Schulen in Erinnerung gerufen (http://www.bmukk.gv.at/ministerium/rs/index.xml). Seitens des Landesschulrates für Oberösterreich wird bekräftigend darauf hingewiesen, dass – soweit in seinem Einflussbereich gelegen – parteipolitische Werbung an Schulen wie auch in der Vergangenheit nicht zugelassen wird.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.