2469/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0170-Pr 1/2009

 

An die

Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2429/J-NR/2009

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Anneliese Kitzmüller und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gender Budgeting in Österreich“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 7:

Studien zur geschlechterspezifischen Aufschlüsselung des Budgets wurden mangels personeller und budgetärer Kapazitäten nicht erstellt.

Zu 8 bis 13 und 21:

Kosten für die Maßnahmen zur Verhinderung von Frauenbenachteiligung sowie für Maßnahmen zur Förderung von Frauen werden nicht erfasst. Solche Maßnahmen, wie etwa das  Erstellen des Frauenförderungsplanes nach § 11a B-GlBG und seine Auswirkungen, sind monetär auch kaum einer Bewertung zugänglich. Ferner würden sich die Kosten für Frauenförderungsmaßnahmen nur mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand beziffern lassen. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (wie etwa das B-GlBG) getroffen.

Zu 14 bis 18:

„Frauenverträglichkeitsprüfungen“ werden nicht durchgeführt und sind derzeit auch nicht geplant.

Zu 19 und 20, 22 und 23:

Neben dem Frauenförderungsplan (BGBl. II Nr. 459/2008) darf auf den alle zwei Jahre vom Bundeskanzleramt herausgegebenen Bericht zum Abbau der Benachteiligung von Frauen verwiesen werden.

 

. August 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)