248/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0202-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 211/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Reorganisation Strafvollzugsverwaltung - 2“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 31 sowie 33 bis 46:

Die dieser schriftlichen Anfrage zu Grunde liegende, von der früheren Justizministerin Dr. Maria Berger intendierte Reorganisation der Strafvollzugsverwaltung, die insbesondere die Schaffung einer Generaldirektion für den Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz vorgesehen hätte, soll – zumindest vorerst – nicht weiter verfolgt werden.

Mein Amtsvorgänger Dr. Johannes Hahn hat daher auch die Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMJ 2009, BGBl. II Nr. 292/2008, mit der vorgesehen war, mit Wirkung vom 1. Jänner 2009 jede Justizanstalt als nachgeordnete Dienstbehörde einzurichten, durch die mittlerweile am 16. Dezember 2008 kundgemachte und mit 1. Jänner 2009 in Kraft getretene neue Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung-Justiz – DVPV-Justiz, BGBl. II Nr. 471/2008, aufgehoben.

Die Vollzugsdirektion wird in der DVPV-Justiz wie bisher als einzige Dienstbehörde im Planstellenbereich Justizanstalten benannt. Es ist daher hinsichtlich der nachgeordneten Dienstbehörde im Bereich des Strafvollzuges mit 1. Jänner 2009 zu keinen Änderungen gegenüber der alten Rechtslage gekommen, wodurch auch die geplant gewesenen Organisationsmaßnahmen hinfällig sind.

Die seinerzeit am 22. September 2008 im Bundesministerium für Justiz ausgeschriebenen Planstellen (Leitung der Generaldirektion für den Strafvollzug sowie Leitung der Abteilungen Grundsatz, Personal, Infrastruktur und Qualitätssicherung in der damals geplanten Generaldirektion für den Strafvollzug) werden daher nicht zur Besetzung gelangen.

Die personenbezogenen Fragen über Bewerbungen für diese Planstellen kann ich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantworten. Es haben sich jedoch keine Personen, die dem Kabinett von Dr. Maria Berger angehört haben, um Stellen für die damals geplante Generaldirektion im Bundesministerium für Justiz beworben.

Zu den auf den Revisionsbericht Bezug nehmenden Fragen ist festzuhalten, dass auf Grund eines am 19. November 2007 erteilten Auftrages der früheren Justizministerin Dr. Maria Berger die Abteilung Innere Revision des Bundesministeriums für Justiz die Strafvollzugsverwaltung einer Evaluierung unterzogen hat. Dabei wurden die aufbau- und ablauforganisatorischen Gegebenheiten geprüft und auf Basis der vorgefundenen Sachlage strukturelle Verbesserungen vorgeschlagen. Dieser Revisionsbericht wurde Dr. Maria Berger am 20. Mai 2008 vorgelegt, von ihr aber nicht approbiert.

Da die von Dr. Maria Berger geplanten Maßnahmen jedenfalls derzeit nicht umgesetzt werden, ist dieser Bericht als Teil eines laufenden Entscheidungsprozesses über eine künftige, stabile, effiziente und leistungsfähige Organisation der Strafvollzugsverwaltung anzusehen. Der Bericht enthält überdies detaillierte und bewertende Aussagen über einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Ergebnisse von Interviews, bei denen ausdrücklich eine vertrauliche Behandlung zugesichert worden ist.

Ich bitte daher um Verständnis, dass ich aus diesen Gründen dieses nach wie vor nicht approbierte Teilergebnis des rein internen Entscheidungsprozesses nicht vorlegen kann.

Zu 32:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich über Disziplinarverfahren auf Grund der Verpflichtung zur Wahrung des Amtsgeheimnisses und der besonderen Geheimhaltungspflichten nach § 128 BDG 1979 keine Auskünfte erteilen darf.

. Jänner 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)