249/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.01.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0203-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 212/J-NR/2008
Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Reorganisation der Strafvollzugsverwaltung - 3“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Die Funktion des Leiters der Vollzugsdirektion wurde am 23. September 2008 ausgeschrieben (§§ 2 bis 4 des Ausschreibungsgesetzes). Es wurde keine Funktion eines stellvertretenden Leiters der Vollzugsdirektion ausgeschrieben, weil nach der Konzeption der früheren Justizministerin Dr. Maria Berger diese Funktion keinen eigenen Arbeitsplatz dargestellt hätte, sondern es dem Leiter der Vollzugsdirektion offen gestanden wäre, einen/eine Abteilungsleiter/in mit seiner Abwesenheitsstellvertretung zu betrauen.
Zu 5:
Nein.
Zu 6 und 7:
Entfällt.
Zu 8:
Keine.
Zu 9 bis 11 sowie 16 bis 20:
Die dieser schriftlichen Anfrage zu Grunde liegende, von der früheren Justizministerin Dr. Maria Berger intendierte Reorganisation der Strafvollzugsverwaltung, die insbesondere die Schaffung einer Generaldirektion für den Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz vorgesehen hätte, soll – zumindest vorerst – nicht weiter verfolgt werden.
Zu 12 bis 14:
Über die Besetzung einer auszuschreibenden Leitungsfunktion wird vom Ressortleiter/von der Ressortleiterin auf der Grundlage eines Gutachtens der gemäß § 7 des Ausschreibungsgesetzes zuständigen Begutachtungskommission entschieden.
Zu 15:
Im Zuge des Reorganisationsvorhabens wurden nach den mir vorliegenden Informationen den Leitungsmitarbeitern sowie allen übrigen Mitarbeitern der Vollzugsdirektion entsprechende Gespräche angeboten, die mit nur wenigen Ausnahmen auch angenommen wurden.
. Jänner 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)