2494/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0236-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 11. August 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2664/J-NR/2009 betreffend Gefährdung von Kunst- und Kulturgüter durch Hochwasserschäden, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Schadenursache für den Wassereintritt in den Tiefspeicher der Albertina wird derzeit von unabhängigen Sachverständigen untersucht. Im Rahmen dieser Untersuchung ist zu klären, ob der Schaden ursächlich auf einen Baumangel oder Materialschwäche zurückzuführen ist oder andere Gründe für den Schadenseintritt vorliegen.

 

Zu Fragen 2 bis 4:

Nein, die Nutzung des Objektes durch die Albertina ist durch Überlassungsverträge mit dem Bundesministerium für Finanzen geregelt. In diesen Überlassungsverträgen ist die Aufgabenteilung geregelt. Die Aufgaben der Burghauptmannschaft Österreich beschränken sich auf die Erhaltung der statisch-konstruktiven Teile und die Außenhaut. Die regelmäßige Begehung des Objektes im Inneren erfolgt durch den Nutzer, die Albertina, im Rahmen seiner Betriebsführung. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre hat es sich als sinnvoll erwiesen jährliche gemeinsame protokollierte Begehungen vorzunehmen.

 

In den Überlassungsverträgen ist eine Regelung enthalten, die der Burghauptmannschaft Österreich die Möglichkeit einräumt, auf Verlangen die Räumlichkeiten zu begehen. Dieser Zutritt wurde bis dato nicht verwehrt. Der Zutritt in den Tiefspeicher ist auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Albertina nur im Ausnahmefall möglich.

 

Zu Frage 5:

In den Bereichen des Wassereinbruchs befanden sich ca. 110.000 Kunstwerke, vorrangig aus der Fotosammlung und der grafischen Sammlung der Albertina.

 

Zu Frage 6:

Bis dato wurden keine Wasserschäden an Kunstwerken festgestellt.

 

Zu Fragen 7 bis 9:

Für Kunstwerke im Eigentum der Republik Österreich gilt der Grundsatz der Nichtversicherung.

 

Zu Frage 10:

Nein, es wurden keine Schäden gemeldet.

 

Zu Fragen 11 bis 13:

Nein, weder die Bundesmuseen bzw. die Österreichische Nationalbibliothek noch die Bundestheater und deren Depots werden durch Bausachverständige des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur überprüft; dazu wird hinsichtlich der Bundesmuseen bzw. die Österreichische Nationalbibliothek auf die Beantwortung der Fragen 2 bis 4 verwiesen.

 

Für die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten und Wahrnehmung der Agenden der Gebäudeverwaltung der im Fruchtgenuss oder im Eigentum der Bundestheater-Holding GmbH, der Burgtheater GmbH, der Wiener Staatsoper GmbH und der Volksoper Wien GmbH stehenden Liegenschaften und Gebäude ist im Auftrag der Gesellschaften die Bundestheaterservice GmbH zuständig.

 

Zu Fragen 14 und 15:

Es liegen keine Schadensmeldungen vor.

 

Zu Fragen 16 bis 18:

Für Bundeseigentum (Kunstwerke, Baulichkeiten und Einrichtungen) gilt der Grundsatz der Nichtversicherung.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.