2498/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.08.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

BMWF-10.000/0207-Pers./Org.e/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 16. August 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2535/J-NR/2009 betreffend Verkehrsstrafen des BMWF, die die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 18. Juni 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Es steht ein Dienst-KFZ, Audi A8, zur Verfügung. Pro Jahr werden mit diesem KFZ zwischen 50.000 und 70.000 km gefahren.
Zu Fragen 3 und 4:
Es werden zwei weitere Fahrzeuge in meinem Ministerium verwendet und zwar ein Kleinbus Ford Transit und ein Audi A6. Mit diesen beiden Fahrzeugen wurden im Jahr 2008 insgesamt 67.600 km gefahren.
Zu Fragen 5 bis 7:
Mit den vorhandenen Dienstautos wurden insgesamt zwei Verkehrsdelikte (je einmal im Jahr 2008 und 2009, Kurzparkzone) begangen. Die Strafen betrugen jeweils € 21,-- und wurden aus dem Ressortbudget beglichen. Die Verbuchung erfolgte aus dem Finanzkreis 14Z0, Post 1/4008/6930-000 bzw. aus dem Finanzkreis 31Z0, Post 1/31008/6930-000. Weitere Strafen sind nicht bekannt.
Zu Frage 8:
Es wurden keine amtlich aufliegenden Geschwindigkeitsübertretungen begangen.
Zu Fragen 9 und 10:
Mit den Dienstautos des Bundesministeriums wurden seit Beginn der Gesetzgebungsperiode weder Unfälle verursacht noch waren sie in Unfälle verwickelt.
Zu Fragen 11 und 12:
Seit Beginn der Gesetzgebungsperiode wurde keinem Lenker meines Ministeriums im Zuge von dienstlichen Fahrten der Führerschein entzogen.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.