2499/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.08.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0130-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage 2470/J vom 17. Juni 2009 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Bevor auf die einzelnen Fragen eingegangen wird, wird der erhobene Vorwurf des Missbrauchs von Steuergeldern entschieden zurückgewiesen. Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. bis 9.:
Soweit in den Bundesfinanzgesetzen 2009 und 2010 für diese Aufwendungen explizite Ansätze vorgesehen sind, wird auf diese Bundesgesetze samt den Arbeitsbehelfen verwiesen. Die übrigen Ausgaben werden aus Ansätzen für denjenigen Zweck bedeckt, dem diese Ausgaben zugeordnet sind; in diesen Fällen lässt sich daher die Frage, welche finanziellen Mittel vorgesehen sind, nicht konkret beantworten. Alle Ausgaben werden jedoch nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit getätigt.
Zu 10. und 11.:
Wie bisher werden Ausgaben nur getätigt, soweit sie zur Erfüllung der Ressortaufgaben notwendig sind.
Mit freundlichen Grüßen