2507/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.08.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
|
||
|
|
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
|
|
|
|
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler und Kollegen haben am 17. Juni 2009 unter der Zahl 2492/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ungereimtheiten um die Hausdurchsuchungen in der Meinl Bank AG“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3 und 7:
Diese Fragen können aufgrund des noch laufenden Ermittlungsverfahrens nicht beantwortet werden.
Zu Frage 2:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums
für Inneres.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen
Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.