2507/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.08.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

 

 

 

 

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler und Kollegen haben am 17. Juni 2009 unter der Zahl 2492/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ungereimtheiten um die Hausdurchsuchungen in der Meinl Bank AG“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 3 und 7:

Diese Fragen können aufgrund des noch laufenden Ermittlungsverfahrens nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 2:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums

für Inneres.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen

Interpellationsrechtes gemäß Art. 52 B-VG.