2509/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0260-III/4a/2009 |
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Wien, 14. August 2009
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2841/J-NR/2009 betreffend umfangreiche
Betonierarbeiten der BIG in der Stollenanlage in St. Georgen an der Gusen, die die
Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juli 2009 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Stollen stehen derzeit nicht unter Denkmalschutz. Eine Einbeziehung des Bundesdenkmalamtes in die Verfüllungsmaßnahmen war bzw. ist daher seitens der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H (BIG) nicht geboten.
Zu Frage 2:
Dem Bundesdenkmalamt wurden seitens der BIG schriftlich mit Datum 9. März 2009 und mündlich am 23. April 2009 Informationen über die geplanten Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Zu dem im zitierten Schreiben enthaltenen beabsichtigten Baubeginnsdatum 1. April 2009 wurde im erwähnten Gespräch bekannt gegeben, dass die Arbeiten nach dem 1. Mai d. J. beginnen sollen.
Zu Frage 3:
Seitens des Bundesdenkmalamtes sowie meines Ministeriums wird davon ausgegangen, dass die BIG nicht Eigentümerin der oberhalb der Stollen liegenden Grundstücke ist, sondern lediglich Eigentümerin der Stollenanlage, welche ein Superädifikat darstellt. Hinsichtlich der künftigen Bebauung liegen keine Informationen vor.
Zu Fragen 4 und 5:
Die auf eine Einschätzung bzw. Meinung gerichteten Fragen betreffen keine der Vollziehung zuordenbare Inhalte und entziehen sich daher einer Beantwortung.
Zu Fragen 6 und 7:
Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
Zu Frage 8:
Unter der Voraussetzung, dass mit den in der Anfrage als „SS-Verwaltungsgebäude beim Jourhaus“ bezeichneten Objekten die beiden Wohnhäuser (ehemalige SS-Baracken) gemeint sind, wird mitgeteilt, dass diese aufgrund eines Mandatsbescheides vom 8. Februar 2007 unter Denkmalschutz stehen. Mit Schreiben vom 19. Juli 2007 hat das Bundesdenkmalamt die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens für zwölf Objekte des ehemaligen Konzentrationslagers Gusen (darunter die beiden SS-Baracken) bekannt gegeben. Derzeit wird die Frage eines umfassenden Gesamtgutachtens (Thema: Wertigkeit der Anlage) geklärt. Mit dem Vorliegen neuer Erkenntnisse ist bis Ende 2009 zu rechnen.
Zu Frage 9:
Es ist zutreffend, dass der sog. „Steinbruch Gusen“ noch nicht unter Denkmalschutz steht. Eine Bewertung des Steinbruchs als Teil der Anlage wird im Rahmen des erwähnten Gesamtgutachtens erfolgen.
Zu Frage 10:
Da Sicherheit vor Denkmalschutz geht, können nur die verbleibenden Stollenanlagen bei der laufenden Beurteilung des Umfanges der Unterschutzstellung einbezogen werden.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.