2510/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0263-III/4a/2009 |
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Wien, 14. August 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2881/J-NR/2009 betreffend die Einrichtung von betrieblichen Kinderbetreuungsstätten im öffentlichen Dienst, die die Abg. Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1, 3 und 4:
Dazu wird auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2875/J-NR/2009 durch die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst verwiesen.
Zu Frage 2:
Dazu wird auf die Beantwortung der Fragen 11 und 12 der Parlamentarischen Anfrage Nr. 2231/J-NR/2009 vom 13. Juli 2009 verwiesen. Eine nähere Aufschlüsselung würde weitere manuelle Bearbeitungen der Personalunterlagen erfordern und ist daher aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.
Zu Fragen 5 bis 7:
Den Bediensteten der Zentralstelle des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur steht der Betriebskindergarten am Standort Rathausplatz 4 zur Verfügung und wird diese in räumlicher Nähe zu den Amtsgebäuden des Ressorts liegende Einrichtung auch von den Bediensteten genutzt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass – um den Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten zu decken – die Bundesregierung für die Jahre 2008 bis 2010 insgesamt EUR 45 Mio. für den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung stellt. Für die Kindergartenjahre 2009 bis 2013 wird der halbtägige Besuch von privaten und öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen im letzten Jahr vor Schuleintritt ab 2009 kostenlos und ab 2010 verpflichtend sein, wofür weitere EUR 70 Mio. jährlich bereitgestellt werden.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.