2516/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.08.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0177-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2493/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ungereimtheiten um die Hausdurchsuchungen in der Meinl Bank AG“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2, 3 und 7:

Im Hinblick darauf, dass sich diese Fragen auf eine Strafsache beziehen, die sich noch im Stadium offener Ermittlungen befindet, und das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung absehe, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Zu 4, 5 und 6:

Ich bitte um Verständnis, dass ich von einer Stellungnahme zu den hier geäußerten Ansichten zur Wahrscheinlichkeit bzw. Unwahrscheinlichkeit theoretisch denkbarer Fluchtmöglichkeiten und Fluchtrouten Abstand nehme. Insoweit sich diese Fragen auf den anfragegegenständlichen Sachverhalt beziehen, waren die für die Beurteilung der Haftfrage maßgeblichen Umstände Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen, sodass ich schon deshalb von einer Beantwortung absehen muss.

. August 2009

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)