2517/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.08.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

                                                                             

GZ: BKA-353.110/0162-I/4/2009                                      Wien, am 17. August 2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Juni 2009 unter der Nr. 2527/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verkehrsstrafen des BKA gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1 und 3:

Ø      Wie viele Fahrzeuge werden von Ihnen, Ihrem Kabinett sowie des Staatssekre­tärs bzw. dessen Kabinett verwendet?

Ø      Wie viele weitere Fahrzeuge werden von Ihrem Ministerium verwendet?

 

Im Bundeskanzleramt stehen 6 Dienstkraftfahrzeuge im Einsatz.

 


Zu Frage 2 und 4:

Ø      Wie viele Kilometer pro Jahr werden mit diesen Fahrzeugen jeweils gefahren?

 

In der Zeit vom 2. Dezember 2008 bis 18. Juni 2009 wurde von den Dienstfahrzeugen des Bundeskanzleramtes insgesamt 55.066 km zurückgelegt.

 

Zu Frage 5 und 8:

Ø      Wie viele Verkehrsdelikte wurden mit den Dienstautos jeweils seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode begangen?

Ø      Wie häufig wurden Fahrzeuge von Ihnen, Ihres Kabinetts sowie des Staatssekre­tärs, dessen Kabinett bzw. des Ministeriums von zur Geschwindigkeitsüberwa­chung aufgestellten technischen Anlagen erfasst?

In der Zeit vom 2. Dezember 2008 bis 18. Juni 2009 wurde ein Verkehrsdelikt begangen. Die Übertretung wurde durch eine technische Anlage erfasst.

 

Zu den Fragen 6, 7 und 12:

Ø      Wie hoch waren die jeweiligen Strafen und wurden diese aus privaten Mitteln oder aus dem Budget des Ministeriums beglichen?

Ø      Unter welchem Ansatz bzw. welcher Untergliederung wurde die Bezahlung von Strafgeldern seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode verbucht?

Ø      Unter welchem Ansatz bzw. welcher Untergliederung wurde die Bezahlung von Strafgeldern im Zuge von Führerscheinabnahmen seit Beginn dieser Gesetzge­bungsperiode verbucht?

 

Strafen werden von den Chauffeuren aus deren Privatbudget beglichen. Die Kosten können daher nicht eruiert werden.

 

Zu Frage 9:

Ø      Wie viele Unfälle wurden von Dienstautos Ihres Ministeriums jeweils seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode verursacht?

 

Keine.

 

Zu Frage 10:

Ø      In wie viele Unfälle waren die Dienstautos von Ihnen, Ihres Kabinetts sowie des Staatssekretärs, dessen Kabinett bzw. des Ministeriums seit Beginn dieser Ge­setzgebungsperiode verwickelt?

 

Ein Dienstauto wurde in einen Unfall verwickelt. Den Lenker traf keine Schuld.

 

Zu Frage 11:

Ø      In wie vielen Fällen, aus welchen Gründen und auf welche Dauer wurde den Lenkern von Dienstautos des Ministeriums im Zuge von dienstlichen Fahrten in dieser Gesetzgebungsperiode der Führerschein entzogen?

 

Es gab keinen Führerscheinentzug.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen