2535/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.08.2009
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Juni 2009 unter der Zl. 2529/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verkehrsstrafen des BMeiA“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Mir steht ein Dienstwagen zur Verfügung. Vom 2. Dezember 2008 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfrage wurden damit 37.920 km zurückgelegt.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) verfügt in der Zentralstelle über fünf weitere Fahrzeuge. Im Jahr 2008 wurden mit diesen Kraftfahrzeugen insgesamt 162.888 km zurückgelegt.

Zu den Fragen 5 bis 7:

Grundsätzlich gilt, dass Verkehrsstrafen vom Verursacher privat zu begleichen sind. Aus diesem Grund erfolgt keine statistische Erfassung dieser Daten durch das BMeiA. Seit dem Beginn dieser Gesetzgebungsperiode wurde das BMeiA als Zulassungsinhaber von lediglich einer rechtskräftigen Verkehrsstrafe gem. § 53 Z 25 StVO in Kenntnis gesetzt und um Übernahme gebeten, wobei es sich hierbei nicht um das Ministerfahrzeug handelte. Die verhängte Strafe belief sich auf 21 € und wurde aufgrund einer entschuldbaren Fehlleistung des Chauffeurs vom BMeiA übernommen und bei VA-Ansatz 1/12008 verbucht.

Zu Frage 8:

Das BMeiA wurde als Zulassungsinhaber von keinem derartigen rechtskräftigen Verstoß in Kenntnis gesetzt.

Zu den Fragen 9 bis 12:

Für den Anfragezeitraum liegen keine Unfälle mit den Dienstfahrzeugen sowie keine Führerscheinabnahmen vor.