2536/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.08.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0179-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2537/J-NR/2009
Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verkehrsstrafen des BMJ“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Ich lege der Beantwortung dieser Anfrage – soferne nicht ausdrücklich davon abweichende Zeitangaben gemacht werden – den Beginn meiner Amtsperiode (ab Jänner 2009 bis zum Datum der Anfrage, dem 18. Juni 2009) zu Grunde.
Zu 1 und 2:
In meinem Kabinett wird ein Fahrzeug der Marke BMW verwendet. Damit wurden in meiner Amtszeit bisher rund 22.120 km zurückgelegt.
Zu 3 und 4:
In der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz werden noch zwei weitere Kraftfahrzeuge eingesetzt, ein Kleinbus der Marke VW, zugelassen am 1. Juni 2004, mit dem im hier relevanten Zeitraum 10.771 km zurückgelegt wurden, sowie eine Limousine der Marke Mercedes, zugelassen am 19. September 2006, mit dem in meiner Amtszeit 14.460 km gefahren wurden.
Zu 5 bis 7:
Dazu bestehen keine Aufzeichnungen. Einlangende Anonymverfügungen werden dem betroffenen Kraftfahrer persönlich ausgehändigt, verbunden mit der Aufforderung, die Organmandate (Anonymverfügung) aus privaten Mitteln zu bezahlen. Aus Budgetmitteln werden keine Zahlungen für Strafmandate geleistet.
Zu 8:
Dazu liegen mir keine Informationen vor.
Zu 9 bis 12:
In dieser Gesetzgebungsperiode war keiner der genannten Dienstkraftwägen in einen Unfall verwickelt; es wurden weder Lenkerberechtigungen entzogen noch Strafgelder bezahlt.
. August 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)