2537/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.08.2009
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BM für Justiz


Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0178-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2521/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Einsatz von Diensthunden in Justizanstalten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Den Beginn des Projektes „Suchtmittelspürhund“ hat meine Amtsvorgängerin Dr. Maria Berger mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2007 festgesetzt. Grundlage des Projektes war die Einsetzung eines Diensthundeführers sowie die Stationierung eines Diensthundes in der Justizanstalt Sonnberg. Die Dauer des Projektes war in einem ersten Schritt für ein Jahr, längstens bis 30. November 2008 vorgesehen.

Da die Projektdauer nach einem Jahr noch keine ausreichenden Informationen für eine umfassende und realitätsnahe Evaluierung des Projektes erbrachte, wurde das Projekt um weitere sechs Monate bis 31. Mai 2009 verlängert.

Der Suchtmittelspürhund wurde während des gesamten Projektzeitraumes auch in anderen Justizanstalten eingesetzt.

Nach Ablauf des Projektzeitraumes wurde das Projekt  evaluiert und im Hinblick auf die Ergebnisse nicht mehr weitergeführt. Seit 1. Juni 2009 steht daher der Suchtmittelspürhund im Bereich der Justizwache nicht mehr im Einsatz.

Zu 2 bis 5 und 11:

Die Kosten für einen Diensthund und Diensthundeführer belaufen sich auf rund 63.540 Euro jährlich:

 

Kosten

per Monat

per Jahr

Futtergeld

108,90 €

1.306,80 €

Aufwandsentschädigung
DHF

17,50 €

210,00 €

Bereitstellung
Zwingeranlage

29,07 €

348,84 €

KFZ VW Kombi (entsprechend dem Gesetz für Tiertransporte)
Leasingrate

468,96 €

5.627,52 €

KFZ Treibstoffkosten rund

150,00 €

1.800,00 €

Durchschnittlicher Personalaufwand in Euro pro Jahr für den DH Führer (E2a/2)

 

54.047 €

Tierarztkosten rund

 

200,00 €

Summe

63.540,16 €

 

Hinzu kommen einmalige Kosten für die Adaptierung des Dienstzimmers und des  Hundezwingers in der Dienststelle von rund 6.300 Euro sowie Kosten für den Ankauf eines Hundes von rund 2.000 Euro.

Weiter ist zu berücksichtigen, dass eine Einschulungszeit von zumindest einem halben Jahr notwendig ist, bis der Hund als Suchtmittelspürhund einsatzbereit ist. Während dieses Zeitraumes stand auch der Justizwachebedienstete, der als Diensthundeführer ausgebildet wurde, nur eingeschränkt zur Dienstverrichtung zur Verfügung.

Schon die dargestellten Jahreskosten von über 63.500 Euro für einen einzigen Suchtmittelspürhund sind per se und unabhängig vom Anteil an den Gesamtausgaben zu hoch, um dem Gebot einer sparsamen,  wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltungsführung gerecht zu werden; dies auch im Hinblick auf die Möglichkeit, im Wege der Amtshilfe Unterstützung durch die Diensthundestaffeln der Sicherheitsbehörden zu erhalten (siehe Anfragepunkt 6). Die Evaluierung des Projektes hat zudem gezeigt, dass ein einzelner Spürhund für alle Justizanstalten nicht ausreicht und dessen Einsatzzeitraum zeitlich begrenzt ist, sodass unweigerlich weitere Kosten für zusätzliche Hunde und die begleitende Infrastruktur (Transport zu den Einsatzorten, Hundezwinger, Planstellen für Diensthundeführer usw.) anfallen.

Es ist daher derzeit auch künftig nicht geplant, Suchtmittelspürhunde und Diensthundeführer in den Dienst der Justizwache zu stellen.

Zu 6, 7, 10 und 17:

Der Einsatz von Suchtmittelspürhunden wurde und wird seitens des Bundesministeriums für Justiz nicht für entbehrlich gehalten. Schon über mehrere Jahrzehnte werden von nahezu allen Justizanstalten die jeweils zuständigen Diensthundestaffeln der Sicherheitsbehörden kontaktiert und um Unterstützung im Wege der Amtshilfe ersucht, wenn die Notwendigkeit besteht, Räumlichkeiten der jeweiligen Justizanstalt, insbesondere Haftraum- und Werkstättentrakte nach illegalen Substanzen zu durchsuchen. Im Rahmen dieser Amtshilfe kommen die ersuchten Sicherheitsbehörden mit der notwendigen Anzahl von Diensthunden in die Anstalten und führen nach den Vorgaben der Anstaltsleitung die Visitierungen durch. Auch während des Projektzeitraumes sind Sicherheitsbehörden – insbesondere bei Gefahr im Verzug – um Unterstützung mit Suchtmittelspürhunden gebeten worden.

Dazu kommen der Einsatz von weiterentwickelten Drogentestmethoden und die Fortbildung des Justizpersonals.

Der Einsatz von Suchtmittelspürhunden in Justizanstalten ist somit eine von mehreren Maßnahmen zur Verhinderung von Suchtmittelmissbrauch in Justizanstalten. Sie wird als erfolgreich bewertet.

Zu 8:

Mit den angesprochenen Einsätzen von Suchtmittelspürhunden des Bundesministeriums für Inneres sind für die Justiz keine Kosten verbunden. Die Einsätze können bei Bedarf von den Justizanstalten in Absprache mit dem Bundesministerium für Inneres angefordert werden.

Zu 9:

Insgesamt hatte der Suchtmittelspürhund „Brooke“ 60 Einsätze zu verzeichnen:

Anfordernde Justizanstalt

Einsätze

positive

negative

Wien-Josefstadt

8

5

3

Stein

7

4

3

Krems

3

2

1

Schwarzau

3

1

2

Hirtenberg

2

1

1

Münchendorf

1

0

1

St.Pölten

3

1

2

Korneuburg

4

2

2

Stockerau

4

2

2

Gerasdorf

4

1

3

Göllersdorf

3

2

1

Wels

1

0

1

Suben

1

0

1

Sonnberg

16

14

2

Gesamt

60

35

25

 

Über die Anzahl von Einsätzen von Suchtmittelspürhunden der Sicherheitsbehörden in den einzelnen Justizanstalten liegen in der Vollzugsdirektion keine Informationen auf, weil die Anforderung von Suchtmittelspürhunden der Sicherheitsbehörde durch die Justizanstalten im eigenen Wirkungsbereich erfolgt.

Zu 12:

Die Leiter/Leiterinnen der Justizanstalten haben im Jahre 2007 314 Fälle und im Jahre 2008 350 Fälle an strafrechtlich relevanten Suchtmittelmissbräuchen durch Insassen bei den Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht. Darüber hinausgehende  Daten liegen mir nicht vor.

Zu 13:

Dazu gibt es keine verlässlichen Zahlen. Als Anhaltspunkt kann die Information dienen, dass derzeit - bei einem Gefangenenstand von rund 8500 Insassen – etwa 800 Insassen in einem Substitutionsprogramm sind.

Zu 14:

Dazu verfügt das Bundesministerium für Justiz über keine Informationen. Eine bundesweite Recherche über alle Justizanstalten wäre mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb ich davon abgesehen habe, die in den Jahren 2005 bis 2008 beschlagnahmten Suchtmittelmengen erheben zu lassen.

Zu 15 und 16:

Im Regelfall geschieht dies über Außenkontakte der Insassen. Dazu ist aber zu bemerken, dass eines der wesentlichen gesetzlich definierten Vollzugsziele die Wiedereingliederung straffälliger Personen darstellt. In einem Strafvollzug, der als vollwertiger Wirtschaftspartner in das Wirtschaftsleben integriert ist, ist daher ein Einschmuggeln von illegalen Drogen und Medikamenten auch bei höchster Aufmerksamkeit und bester technischer Unterstützung nicht ganz zu unterbinden. Die Außenkontakte der Insassen können nicht fallen gelassen werden, ohne die Vollzugsziele aufzugeben, weil diese auch ein wesentlicher Bestandteil des täglichen Dienstbetriebes sind.

Es werden jedoch alle rechtlich und organisatorisch möglichen Anstrengungen unternommen, um das illegale Einbringen von Suchtmitteln auf ein Minimum zu reduzieren. In diesem Zusammenhang sind die Justizanstalten angehalten, beispielsweise folgende Maßnahmen zu ergreifen:

·        Durchführen von Harntests bei Insassen bei begründetem Verdacht

·        Einsatz von Suchtmittelspürhunden

·        Visitierung der Hafträume der Insassen und anderer Räumlichkeiten, in denen sich Insassen aufhalten

·        Durchsuchung von Insassen

·        Aufklärung über die Gefahren des Missbrauches von Suchtmitteln

·        Angebote zur Entwöhnung von Suchtmitteln

·        Angebot von Substitutionsprogrammen

·        Andere medizinische Angebote (z.B. Psychotherapie)

·        Herstellung von Kontakten zu Nachbetreuungseinrichtungen (z. B. Grüner Kreis).

 

. August 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)