2538/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.08.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 18. August 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0236-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2554/J betreffend „Mädchen und junge Frauen in nicht-traditionellen Berufen“, welche die Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen am 24. Juni 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Förderung des gleichmäßigen Zugangs von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen ist ein Schwerpunkt der im Jahr 2008 neu eingerichteten Beihilfen für die betriebliche Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c Berufsausbildungsgesetz.

 

Die Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19 c Berufsausbildungsgesetz in der Fassung des Beschlusses des Förder­ausschusses vom 2. April 2009 sieht im Punkt III.8 ("gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen") beispielhaft die folgenden Themen für Projekte und Maßnahmen zur Aufhebung der geschlechtsspezifischen Segregation des Lehrstellenmarktes vor:

 

·           Öffentlichkeitsarbeit von Betrieben für Jugendliche und deren Eltern

·           Gendergerechtes Job Coaching (z.B. Begleitung und Unterstützung junger Frauen in nicht traditionellen Lehrberufen)

·           Initiativen zur Förderung von jungen Frauen in technikorientierten Lehrberufen

·           Sensibilisierung von Unternehmen und deren Mitarbeiter/inne/n im Zusammenhang mit der Beschäftigung in nicht traditionellen Lehrberufen von Frauen und Männern

·           Teilnahme von Betrieben an Projekten zur Unterstützung von jungen Frauen in ihrer Berufswahl in nicht traditionellen Lehrberufen

 

Förderbar sind Lehrberechtigte gemäß § 2 Berufsausbildungsgesetz und Lehrberechtigte gemäß § 2 Abs. 1 des Land-und Forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes mit Ausnahme der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und der politischen Parteien.

 

Aus dem gesamten Förderbudget können jährlich bis zu € 5 Mio. für diese Förderart vergeben werden.

 

Der Beschluss des Förderausschusses des Bundes-Berufsausbildungsbeirates vom 9. Juni 2009 konkretisiert diese Förderart in Form zweier möglicher Maßnahmenarten. Demnach können gefördert werden

 

a)      Jobcoaching, ein begleitendes Coaching von Lehrlingen während aufrechtem Lehrverhältnis, für junge Frauen in Lehrberufen, bei denen der Frauenanteil laut bundesweiter Lehrlingsstatistik 2008 bis zu 30% beträgt, sowie für ihre Ausbilder/innen und

 

b)      Projekte von Lehrberechtigten in den oben genannten Inhalten und Themen-kreisen, die diese entweder alleine oder gemeinsam mit anderen Unternehmen oder mit externen Dienstleistungserbringern (Kooperationsprojekte) durchführen und die die Vermittlung von jungen Frauen in Lehrberufe mit einem Frauenanteil von bis zu 30% zum Ziel haben.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Hierzu hat die Wirtschaftskammer Österreich die nachstehende Tabelle zur Verfügung gestellt:

 

 

Anzahl Mädchen

Anzahl Betriebe

Betriebe bereinigt

2006

3.366

2.417

1.717

2007

3.797

2.621

1.753

2008

4.116

2.780

1.796

 

Dazu erläutert die Wirtschaftskammer Österreich:

 

Unter "Anzahl Mädchen" wird die Anzahl von Mädchen und jungen Frauen, die in "nicht-traditionellen" Berufen (hier: Anteil von Mädchen und jungen Frauen kleiner gleich 30%) ausgebildet werden, verstanden.

 

Weiters ergibt sich bei den Betrieben eine Mehrfachzählung, da Betriebe in mehreren Berufen Mädchen ausbilden können. Der Effekt verstärkt sich durch die Berücksichtigung der Doppellehren weiter. Deshalb wurde die Anzahl der Betriebe auch um Doppelzählungen bereinigt abgefragt.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Auf die beiliegende Sonderauswertung der Wirtschaftskammer Österreich wird verwiesen.


 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Nach dem Familienberatungsförderungsgesetz werden folgende Mädchen- und Frauenberatungsstellen mit einem Schwerpunkt auf nicht-traditionelle Berufsorientierung auch als Familienberatungsstellen gefördert:

 

·           Verein Frauenberatungsstelle Oberpullendorf

·           Verein Frauenberatung Villach

·           Verein Frauen für Frauen Hollabrunn

·           Verein Frauenberatung Zwettl

·           Verein Frauenforum Gänserndorf

·           Verein Hebebühne Tulln

·           Verein Mafalda Graz

·           Verein Sprungbrett Wien

 

 

 

Beilage

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.