2539/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.08.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Zinggl, Freundinnen und Freunde haben am              18. Juni 2009 unter der Zahl 2495/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Nazirock in der Leopoldstadt“ gerichtet.

                                         

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien war seit 24.04.2009 bekannt, dass am 20.06.2009 ein Skinheadkonzert in Wien veranstaltet werden soll. Der Veranstaltungsort konnte am 09.05.2009 in Erfahrung gebracht werden. 

Zu den Fragen 2 und 3:

Aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und unter Zugrundelegung datenschutzrechtlicher Erwägungen muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Aus kriminaltaktischen Gründen sowie aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und unter Zugrundelegung datenschutzrechtlicher Erwägungen muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.


Zu Frage 6:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts gemäß Art. 52 B-VG.

 

Zu Frage 7:

Seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien wurden bei der Veranstaltung am 20.06.2009 keine strafbaren Handlungen nach dem Verbotsgesetz wahrgenommen.

 

Zu Frage 8:

Die Sicherheitsbehörden haben die Szene im Griff.

 

Zu Frage 9:

Ein qualitativer Anstieg von rechtsextremen Vorfällen in Österreich ist nicht zu verzeichnen. Der Anstieg der Anzeigen in den letzten beiden Jahren hinsichtlich rechtsextremer Vorfälle lässt sich zum überwiegenden Teil auf einschlägige Schmieraktionen zurückführen, welche diesem Phänomenbereich zugeordnet wurden. Das Bundesministerium für Inneres begegnet dem Phänomen Rechtsextremismus sowohl mit präventiven als auch mit repressiven Maßnahmen. Im Bereich der Prävention wurden in den letzten Jahren sowohl die Exekutivbeamten im Rahmen der polizeilichen Ausbildung als auch die Bürgerinnen und Bürger diesem Thema gegenüber sensibilisiert. Beispielsweise wurden Broschüren und Folder, welche sich an Veranstaltungsbehörden sowie an Gemeinden richten, verteilt. Die Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung haben laufend Kontakt mit den regionalen Stadt- bzw. Landesschulräten, um  diese bei ihren Bemühungen gegen die Verbreitung rassistischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Ideologie in Schulen zu unterstützen. Repressiv werden die Sicherheitsbehörden insofern tätig, als sie jedem ihnen zur Kenntnis gelangten Verdacht einer rechtsextremistisch motivierten Handlung nachgehen und zur Anzeige bringen.

 

Zu Frage 10:

Der jährlich erscheinende Verfassungsschutzbericht enthält einen zusammengefassten Bericht zum Thema Rechtsextremismus. Gemeinsam mit den laufenden Sensibilisierungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden (wie sie bereits zu Frage 9 dargestellt wurden) wird eine hohe Sensibilisierung der Bevölkerung erreicht.