2544/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.08.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
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Der Abgeordnete zum Nationalrat Lausch und weitere Abgeordnete haben am 18. Juni 2009 unter der Zahl 2520/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Leasingfahrzeuge bei der Polizei“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Das Fuhrparkmanagementmodell mit Leasingfahrzeugen sieht – im Hinblick auf die im breiten Spektrum der Aufgabenerfüllung in der Sicherheitsexekutive erforderliche Mobilität - eine dementsprechende Anzahl von Fahrzeugkategorien und unterschiedliche „Jahreskilometerleistungen“ vor.
Unter Jahreskilometerleistung versteht man jene Kilometerleistung, die als Grundlage für die Kalkulation eines Leasingvertrages definiert wurde.
Diese Jahreskilometerleistung stellt einen kalkulatorischen Wert dar und bedeutet daher nicht, dass ein Dienstkraftfahrzeug nicht mehr oder weniger gefahren werden darf.
Abweichungen der tatsächlichen Kilometerleistung eines Leasingfahrzeuges zum kalkulatorischen Wert werden mit der vertraglichen Mehr- und Minderkilometerregelung abgehandelt.
So genannte Mehrkilometer führen aber nicht zu überhöhten Mehrkosten, da laut Vertrag die Kosten für einen solchen Mehrkilometer geringer sind als jene für einen „Normkilometer“. Die Mehrkilometerabgeltung deckt somit kostengünstig eine stärkere Fahrzeugnutzung ab.
Die Werte für die kalkulatorische Jahreskilometerleistung wurden auf Basis der durchschnittlichen jährlichen Kilometerleistung eines Dienstkraftfahrzeuges der jeweiligen Kategorie definiert.
Die in Frage 1 erwähnten 35.000 Jahreskilometer stellten bei Abschluss des ersten Leasingvertrages im Jahr 2005 die durchschnittliche Jahreskilometerleistung eines Standardstreifenwagens in der Exekutive dar.
Mit Abschluss des Folgevertrages im Jahr 2008 wurde das Fuhrparkmanagementmodell u.a. auch dahingehend optimiert, dass in den einzelnen Fahrzeugkategorien auch unterschiedliche kalkulatorische Jahreskilometerleistungen vereinbart wurden, so dass die nutzerspezifischen Anforderungen noch genauer abgedeckt werden können.
Die Gesamtnutzungsdauer der Fahrzeuge wurde von der Leasingfirma bei der Angebotslegung definiert und liegt - abhängig von der Fahrzeugart und der möglichen kalkulatorischen Jahreskilometerleistung von 20.000 bis 100.000 - zwischen 20 und 48 Monaten.
Zu den Fragen 5 und 6:
Im Sinne eines effizienten und ökonomisch sinnvollen Ressourceneinsatzes werden im Flottenmanagement Steuerungsmaßnahmen mit dem Ziel einer möglichst gleichmäßigen Auslastung von Dienstkraftfahrzeugen einer Kategorie, ohne Unterschied, ob es sich um Leasingfahrzeuge oder Dienstkraftfahrzeuge im Eigentum des Bundesministeriums für Inneres handelt, durchgeführt.
Zu Frage 7:
Nach Vertragsablauf wurden bisher 350 Leasingfahrzeuge mit einer kalkulatorischen Jahreskilometerleistung von 35.000 und somit einer kalkulatorischen Gesamtkilometerleistung von 105.000 bei einer Laufzeit von 36 Monaten an den Vertragspartner zurück gestellt.
Die durchschnittliche tatsächliche Kilometerleistung dieser Leasingfahrzeuge betrug 104.021. Dabei wiesen 167 Leasingfahrzeuge eine höhere Jahreskilometerleistung als 35.000 bzw. Gesamtkilometerleistung von 105.000 und 183 Leasingfahrzeuge eine geringere Jahreskilometerleistung als 35.000 bzw. Gesamtkilometerleistung als 105.000 auf.
Zu Frage 8:
Die durchschnittliche Kilometerleistung der bisher an die Leasingfirma zurück gegebenen Fahrzeuge betrug bei Fahrzeugen mit 24-monatiger Nutzungsdauer 111.860 km und bei Fahrzeugen mit 36-monatiger Nutzungsdauer 100.204 km.
Zu Frage 9:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.