2547/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.08.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament 
1017 Wien
                                                                                                        

              

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am      18. Juni 2009 unter der Zahl 2536/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verkehrsstrafen des BMI“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Von meinem Kabinett und mir werden zwei Dienstkraftfahrzeuge verwendet.

 

Zu Frage 2:

Im Zeitraum vom 2. Dezember 2008 bis 18. Juni 2009 wurden mit den Dienstkraftfahrzeugen Kilometerleistungen von 40.063 und 21.008 erbracht.

 

Zu Frage 3:

Im Bundesministerium für Inneres werden in der Zentralleitung 12 weitere Dienstkraftfahrzeuge verwendet.

 


Zu Frage 4:

Die Kilometerleistung der Kraftfahrzeuge in der Zentralleitung für das Kalenderjahr 2008 stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

BMW 530xd

27.652

Mercedes 270* / Audi A6

20.758

Audi A6

29.975

Ford Mondeo* / VW Passat

30.352

Audi A6* / Audi A6

34.578

VW Passat

35.200

BMW 525

27.017

BMW 525

14.364

Audi A6

29.454

BMW 530* / Audi A6

17.550

BMW 520

5.477

VW Multivan

14.026

 Summe 2008

286.403

 

* Diese Fahrzeuge wurden während des Jahres ausgetauscht

 

Zu den Fragen 5 bis 8 und 12:

Im Zeitraum vom 2. Dezember 2008 bis 18. Juni 2009 wurden mit den Dienstautos der Zentralleitung keine Verkehrsdelikte begangen. Im Kontenplan des Bundesministeriums für Inneres ist die Bezahlung von Verkehrsstrafen nicht vorgesehen. Gegebenenfalls erfolgt die Bezahlung von Verkehrsstrafen ausschließlich aus privaten Mitteln.

 

Zu Frage 9:

Im Zeitraum vom 2. Dezember 2008 bis 18. Juni 2009 wurden mit den Dienstautos der Zentralleitung keine Verkehrsunfälle verursacht.

 

Zu Frage 10:

Im Zeitraum vom 2. Dezember 2008 bis 18. Juni 2009 waren keine Dienstautos der Zentralleitung in Verkehrsunfälle verwickelt.

 

Zu Frage 11:

Im Zeitraum vom 2. Dezember 2008 bis 18. Juni 2009 wurde keinem Lenker von Dienstautos der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres im Zuge von dienstlichen Fahrten der Führerschein entzogen.