2548/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.08.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.000/0023-I/PR3/2009

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

Wien, am     . August 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 18. Juni 2009  unter der Nr. 2530/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verkehrsstrafen des BMVIT gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Ø      Wie viele Fahrzeuge werden von Ihnen bzw. Ihrem Kabinett verwendet?

 

Von mir wird ein Fahrzeug genutzt.

 

 

Zu Frage 2:

Ø      Wie viele Kilometer pro Jahr werden mit diesen Fahrzeugen jeweils gefahren?

 

In der Zeit vom 2. Dezember 2008 bis 18. Juni 2009 wurden mit diesem Fahrzeug rund 17.000 km zurückgelegt.


Zu Frage 3:

Ø      Wie viele weitere Fahrzeuge werden von Ihrem Ministerium verwendet?

 

In meinem Ressort werden noch drei weitere Fahrzeuge eingesetzt.

 

 

Zu Frage 4:

Ø      Wie viele Kilometer pro Jahr werden mit diesen Fahrzeugen jeweils gefahren?

 

Mit diesen Fahrzeugen wurden vom 2. Dezember 2008 bis 18. Juni 2009 insgesamt rund 34.000 km pro Jahr gefahren.

 

 

Zu den Fragen 5 bis 8 und 12:

Ø      Wie viele Verkehrsdelikte wurden mit den Dienstautos jeweils seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode begangen?

Ø      Wie hoch waren die jeweiligen Strafen und wurden diese aus privaten Mitteln oder aus dem Budget des Ministeriums beglichen?

Ø      Unter welchem Ansatz bzw. welcher Untergliederung wurde die Bezahlung von Strafgeldern seit Beginn dieser Gesetzgebunsperiode verbucht?

Ø      Wie häufig wurden Fahrzeuge des Ministers, des Kabinetts bzw. des Ministeriums von zur Geschwindigkeitsüberwachung aufgestellten technischen Anlagen erfasst?

Ø      Unter welchem Ansatz bzw. welcher Untergliederung wurde die Bezahlung von Strafgeldern im Zuge von Führerscheinabnahmen seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode verbucht.

 

Die Verkehrsstrafen werden grundsätzlich nicht aus den Mitteln meines Ressorts bezahlt, sondern vom verursachenden Kraftfahrer selbst getragen. Daher ist mir weder die Höhe der Strafen bekannt, noch stellen diese einen Gegenstand der Vollziehung dar.

 

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Ø      Wie viele Unfälle wurden von Dienstautos Ihres Ministeriums jeweils seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode verursacht?

Ø      In wie viele Unfälle waren die Dienstautos von Ihnen, Ihres Kabinetts bzw. des Ministeriums seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode in Unfälle verwickelt?

 

Seit Beginn der Gesetzgebungsperiode war kein Fahrzeug meines Ressorts in einen Unfall verwickelt.

 

 

Zu Frage 11:

Ø      In wie vielen Fällen, aus welchen Gründen und auf welcher Dauer wurde den Lenkern von Dienstautos des Ministeriums im Zuge von dienstlichen Fahrten in dieser Gesetzgebungsperiode der Führerschein entzogen?

 

Im gefragten Zeitraum wurde im Zuge von dienstlichen Fahrten kein Führerschein entzogen.