2550/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.08.2009
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Rechnungshof

Anfragebeantwortung

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen hat am 13. Juli 2009 unter der Nr. 2890/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Überprüfung von Wahlkampfkostenrückerstattung an die Liste ”Hans Peter Martin” gestellt.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auf § 91a GOG-NR zu verweisen, wonach sich Anfragen an den Präsidenten des Rechnungshofes auf bestimmte in den Wirkungsbereich des Rechnungshofes fallende Gegenstände beschränken, nämlich die Haushaltsführung, die Diensthoheit und die Organisation des Rechnungshofes.

Die an mich gerichtete Anfrage zu einer möglichen Prüfung des Rechnungshofes hinsichtlich der Wahlkampfkostenrückerstattung an die Liste ”Hans Peter Martin” betrifft keinen dieser Gegenstände und unterliegt demzufolge nicht dem parlamentarischen Fragerecht. Ich ersuche um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehen muss.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Josef Moser