2553/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.08.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0125 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 20. AUG. 2009

Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,
Kolleginnen und Kollegen vom 25. Juni 2009, Nr. 2559/J, betreffend
Unterzeichnung des Berichts des Weltagrarrates
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 25. Juni 2009, Nr. 2559/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Erstellung des Weltagrarberichtes war ein Multi-Stakeholder-Prozess, der 2002 anlief und bei der 2. Vollversammlung 2008 in Johannesburg beendet wurde. Nachdem Österreich an der 2. Vollversammlung leider nicht teilnehmen konnte, ist es auch nicht in der Liste jener Staaten vertreten, die den Bericht annahmen.
Nach eingehender Prüfung des Berichtes sieht das BMLFUW viele Parallelitäten zwischen den Hauptinhalten des Berichtes und den Zielen, die in der österreichischen Agrarpolitik verfolgt werden. Österreich steht Bemühungen, den Bericht verstärkt auf internationaler Ebene (z.B. im Rahmen der FAO) zu diskutieren, wohlwollend gegenüber.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Grundsätzlich ist der Bericht Ausdruck einer erhöhten Sensibilität, was die Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder im Agrarsektor betrifft. Die Schlussfolgerung, die aus dem Bericht zu ziehen ist, besteht darin, bei allen globalen agrarpolitischen Fragestellungen auch die Folgen für die ärmsten Länder dieser Welt mitzubedenken und negative Auswüchse hintanzuhalten. Es wird in Aussicht genommen, bei sich bietender Gelegenheit im Rahmen internationaler Ereignisse (Konferenzen) auf die Ergebnisse des Weltagrarberichtes hinzuweisen. Österreich hat und wird sich beispielsweise weiterhin für das Konzept der multifunktionalen Landwirtschaft einsetzen. Dieses Konzept wird in Österreich seit Jahrzehnten über Schulungs- und Ausbildungsprogramme sowie durch Beratungsinitiativen den österreichischen Bäuerinnen und Bauern nahegebracht.
Das Bekenntnis zur kleinbäuerlichen Struktur (vgl. Landwirtschaftsgesetz), die Förderung der regionalen Produktion auch zwecks Vermeidung langer Transportwege und die grundsätzliche Ablehnung der Gentechnik in der Landwirtschaft sind Punkte, die bereits seit langer Zeit Eingang in die österreichische Agrarpolitik gefunden haben. Auch hinsichtlich des Bekenntnisses zur naturnahen und biologischen Landwirtschaft ist Österreich Vorreiter innerhalb der Europäischen Union.
Hinsichtlich des Themenbereiches geistiges Eigentum betreffend Saatgut wird auf die Anfang Juni 2009 stattgefundene 3. Regierungskonferenz des Internationalen Vertrages für pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft in Tunis hingewiesen, an der das BMLFUW teilgenommen hat. Dieser Vertrag wird vom BMLFUW – ideell und nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten auch materiell – unterstützt.
Grundsätzlich ist der Bericht des Weltagrarrates auch eine Bestätigung dafür, den erfolgreichen österreichischen Weg punkto Nachhaltigkeit, Regionalität und Erhaltung der biologischen Vielfalt fortzusetzen.
Der Bundesminister: