2562/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.08.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/212-Pers./Org.e/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 24. August 2009
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2550/J-NR/2009 betreffend E-Voting
bei den
ÖH-Wahlen 2009, die die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und
Kollegen am
24. Juni 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Firma Scytl: € 66.000,--
€ 0,--
A-SIT: € 54.837,72
Beim Projekt E-Voting handelt es sich um eine Anwendung, die in Österreich erstmals durchgeführt wurde. Eine technische Weiterentwicklung ist allenfalls in der Zukunft möglich. Eine Adaption des E-Voting-Systems für die ÖH-Wahl 2009 war nicht er-forderlich, da das System dabei erstmals zum Einsatz kam.
Im Rahmen der Beauftragung der BRZ GmbH wurden auch technische Komponenten (Server, Laptops, etc.) angeschafft. Die Höhe der Kosten ist für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nicht im Einzelnen quantifizierbar.
Firma Cryptas: € 104.847,89
Firma Thierry GmbH u.a.: € 14.488,13
Firma Thierry GmbH u.a.: € 173.608,92
Im Vorfeld wurden folgende Studien durchgeführt:
SORA Studie "E-Voting im Kontext der ÖH-Wahl": € 47.800,--
Peter Hajek Studie "Meinungsbild zu E-Voting unter Studierenden" 2008: € 13.980,--
Peter Hajek Studie "Meinungsbild zu E-Voting unter Studierenden" 2009: € 12.240,--
Mit der internen Evaluierung des E-Voting wurde vor kurzem begonnen. Für die externe Evaluierung ist mit Kosten in der Höhe von rund € 50.000,-- zu rechnen.
Zu Frage 2:
2.161 Wählerinnen und Wähler haben ihre Stimmen elektronisch abgegeben. Da jede Wählerin und jeder Wähler mehrere Organe – z.B. Universitätsvertretung, Studienvertretungen, Urabstimmungen – gewählt hat, wurden entsprechend mehr als 2.161 Stimmen abgegeben.
Zu Frage 3:
Gemäß
§ 61 HSWO 2005 stellt der Bundesminister für Wissenschaft und
Forschung den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den
österreichischen Universitäten ein
elektronisches Wahlsystem zur Verfügung. Die Wahlkommissionen bei den
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften organisieren die Wahlen im
Rahmen ihrer Funktion als Selbstverwaltungskörperschaften.
a) bis c):
2.161 Studierende haben mittels E-Voting an den Hochschülerinnen-
und Hochschülerschaftswahlen 2009 teilgenommen. Weitere Informationen sind
dem Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung nicht bekannt.
d):
Da es sich
beim Projekt E-Voting um einen erstmaligen Vorgang, bei dem die Stimmen auf
elektronischen Weg abgegeben werden konnten, handelt, ist ein Vergleich mit
früheren Wahlen nicht möglich. Das Bundesministerium für
Wissenschaft und Forschung hat sich im Vorfeld der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen
das Ziel mit 2.000 bis 2.500 Teil-
nehmerinnen und Teilnehmern gesteckt. Dieses Ziel wurde erreicht.
e):
Ja.
Zu Frage 4:
a):
Ca. 30 Computer
wurden von den Universitäten für das Projekt E-Voting zur
Verfügung gestellt.
b):
Die zentralen
Informatikdienste der Universitäten haben für
Sichtschutzmaßnahmen und
sonstige Sicherheitsmaßnahmen gesorgt.
Zu Fragen 5 und 6:
Wie aus der Beantwortung zu Fragen 3. a) bis 3. c) ersichtlich, sind diese Informationen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nicht bekannt.
Zu Frage 7:
a):
Die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe stand von Montag, 18. Mai 2009, 08:00 Uhr, durchgehend bis Freitag, 22. Mai 2009, 18:00 Uhr, zur Verfügung.
b):
Nein. System- oder Serverausfälle sind dem Bundesministerium
für Wissenschaft und
Forschung nicht bekannt.
c):
Von der BRZ GmbH wurden dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung keine Fehlermeldungen berichtet.
Zu Frage 8:
a):
Ja, es gab eine (erfolglose) „Distributed Denial of Service (DDoS)“-Attacke, die im Vorfeld von Fachexpert/inn/en der Datenschutzvereinigung argeDATEN u. a. öffentlich angekündigt wurde. Diese konnte durch Maßnahmen der Bundesrechenzentrum GmbH in ihrer Effektivität eingeschränkt werden.
b):
Die Angriffe hatten keine Auswirkungen auf den Wahlablauf. Die Integrität der elektronischen Wahlurne konnte durchgehend gewährleistet werden. Der einwandfreie Betrieb des Wahl-systems war zu keinem Zeitpunkt gefährdet.
Zu Frage 9:
Einige konkrete Anfragen wurden von den zuständigen Mitarbeiter/innen meines Hauses beantwortet, darüber hinausgehende Beschwerden sind im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung keine eingelangt.
Zu Frage 10:
Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung langten keine
grundlegenden
Beschwerden ein; ob bei der BRZ GmbH Beschwerden eingelangt sind, ist dem
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nicht bekannt.
Die Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft wurde dem Vernehmen nach punktuell zu einigen Rechtsfragen kontaktiert.
Zu Frage 11:
An der Universität Graz gab es Darstellungsprobleme der E-Voting-Ergebnisse, die erst durch die direkte Zusammenarbeit zwischen der Bundesrechenzentrum GmbH und der Vorsitzenden der Wahlkommission der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der Universität Graz behoben werden konnten.
An der Universität für Bodenkultur Wien wurden Daten in einem
Beurkundungsprotokoll von
Seiten einiger Unterwahlkommissionen falsch eingegeben. Dieses Problem konnte
durch den Einsatz des Wahladministrationssystems entdeckt und dann in der Folge
durch die Vorsitzende der Wahlkommission der dortigen Hochschülerinnen-
und Hochschülerschaft behoben werden.
Zu Frage 12:
a):
Bei der Erstellung der elektronischen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse traten nicht mehr Fehler auf als bei der Erstellung der Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse für die Papierwahl. Bei den aufgetretenen Fehlern handelte es sich hauptsächlich um Übermittlungsfehler, diese wurden im Rahmen der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis berichtigt.
b) und c):
Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wurden keine derartigen Proble-matiken – auch nicht von einer Wahl- bzw. Unterwahlkommission – im Rahmen der Papierwahl berichtet.
Zu Frage 13:
a):
Die Stimmen wurden fortwährend in einem versiegelten Serverschrank im zutritts- und videoüberwachten Hochsicherheitsbereich der Bundesrechenzentrum GmbH aufbewahrt.
b):
Nach der durchgeführten Auszählung wurden die Daten nachweislich physisch und thermisch vernichtet. Ausgenommen davon waren die zu archivierenden Daten (Stimmzettel, sowie Niederschriften). In welcher Form die Daten durch den Vorsitzenden der Wahlkommission der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft aufbewahrt werden, ist dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nicht bekannt.
Zu Frage 14:
Mit der Evaluierung wurde bereits begonnen. Der Endbericht wird auf der Homepage des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung veröffentlicht werden. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist insbesondere von der Endbearbeitung rechtlicher Fragen abhängig.
Zu Frage 15:
a):
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat am 18. und 19. Mai 2009 ein internationales Wahlrechtsseminar zum Thema Auslandsbürgerwahlrecht (für weitere Informationen siehe Homepage des Bundesministeriums für europäische und inter-nationale Angelegenheiten www.bmeia.gv.at) organisiert und zu diesem internationale Wahlrechtsexpertinnnen und Wahlrechtsexperten eingeladen. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nahm diese Gelegenheit zum Anlass, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wahlrechtsseminars am Nachmittag des 19. Mai 2009 zu einer vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in Kooperation mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und der Bundesrechenzentrum GmbH organisierten Besichtigung der Computer (gemäß § 33 HSWO 2005), die an der Universität Wien sowie in den Räumlichkeiten der Bundesrechenzentrum GmbH aufgestellt wurden, einzuladen.
b):
Bei dem Zusammentreffen äußerten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer interessiert über die in Österreich gemachten Erfahrungen. Einzelne Staatenvertreter/innen sowie Vertreter/innen von teilnehmenden in- und ausländischen Organisationen zeigten überdies großes Interesse am erstmaligen Einsatz von E-Voting bei den Österreichischen Hochschüler/innen/schafts-Wahlen und haben um Übermittlung des Evaluierungsberichtes gebeten.
c):
Folgende Staaten waren vertreten: Estland, Finnland, Griechenland, Niederlande, Norwegen, Polen, Spanien, Schweiz, Großbritannien, USA und Deutschland. Folgende internationale Organisationen waren vertreten: Europarat, OSZE, International IDEA, Auslands-österreicher/innen Weltbund, Auslandsfranzosenrat und Auslandsschweizerrat.
d):
Da die Einladung seitens des Bundesministeriums für europäische
und internationale
Angelegenheiten erfolgt ist, hat das Bundesministerium für Wissenschaft
und Forschung auf
deren Zusammensetzung keinen Einfluss (gehabt).
Zu Frage 16:
a):
Am 8. März 2009 fand keine Einsichtnahme in den Source Code statt.
Die Einsichtnahme
gemäß § 64 Abs. 7 Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung
2005 fand vielmehr am 8. Mai 2009 in den Räumlichkeiten der
Bundesrechenzentrum GmbH statt. An diesem Termin nahmen 28 Vorsitzende,
stellvertretende Vorsitzende, Mitglieder sowie Beobachterinnen und Beobachter
der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften
an den jeweiligen Universitäten sowie der Vorsitzende und der stellvertretende
Vorsitzende der Wahlkommission bei der Österreichischen
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft die Möglichkeit dieser
Einsicht in den Quellcode der Wahlclient- und Wahlserversoftware sowie in den
Prüfbericht der Bestätigungsstelle gemäß § 34 Abs. 6
HSG 1998 wahr.
b):
Bei der Einsichtnahme wurde gemäß § 64 Abs. 7 HSWO 2005 die von der Bestätigungsstelle gemäß § 34 Abs. 6 HSG 1998 und gemäß § 64 Abs. 3 HSWO 2005 bescheinigte und dann bei der elektronischen Wahl zum Einsatz gekommene Wahlclient- und Wahlserversoftware zur Verfügung gestellt.
c):
Der einsehbare Quellcode stand im vollen funktionsfähigen Umfang zur Einsichtnahme zur Verfügung und war damit entsprechend der rechtlichen Vorgaben einsehbar. Für Erläuterungen des Quellcodes und zur Beantwortung von Fragen standen die Entwickler der Firma Scytl zur Verfügung. Im Vorfeld zur Einsichtnahme in den Quellcode wurden zum besseren Verständnis mehrere Vorträge von der Softwarefirma angeboten.
d):
Im Rahmen der Einsichtnahme wurde auf die größtmögliche Verfügbarkeit der direkten Entwickler als bestgeeignete Auskunftspersonen des Softwareherstellers Wert gelegt. So war es möglich, dass die Entwickler umfassend auf Detailfragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehen konnten. Zu keinem Zeitpunkt hat sich die Anzahl als Einschränkung herausgestellt. Die Einsichtnahme endete sogar vorzeitig, weil keine weiteren Fragen gestellt wurden.
e):
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
konnten im Rahmen der Einsichtnahme mit den
Exper/inn/en des Softwareherstellers den Quellcode durchsehen und erfragen,
welche Funk-tionen wie implementiert wurden. Dies wurde ihnen sowohl
mündlich erklärt als auch im Quellcode konkret gezeigt.
Zu Frage 17:
a):
Für das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist sowohl qualitativ mit der erstmaligen technischen Durchführung einer elektronischen Wahlmöglichkeit in Österreich als auch quantitativ mit mehr als 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Ziel erreicht worden.
b):
Bevor eine Entscheidung dazu getroffen werden kann, ist der Evaluierungsbericht abzuwarten.
Zu Frage 18:
a):
Vorrangiges Ziel des Bundesministeriums für Wissenschaft und
Forschung war es, das ÖH-Wahlrecht um eine Distanzwahl zu erweitern und
bisher von den ÖH-Wahlen ausgeschlossenen Wählerinnen- und
Wählergruppen, wie Austauschstudierenden, fernlernenden sowie berufstätigen
Studierenden, die Teilnahme zu ermöglichen. Darüber hinausgehend sehe
ich es als meine Aufgabe, die im Rahmen einer solchen erstmaligen
Durchführung gemachten Erfahrungen
anderen interessierten Organisationen in Form des Evaluierungsberichts
zugänglich zu machen.
b) und c):
Nein, aber es besteht allgemeines Interesse von in- und ausländischen Organisationen, die um Übermittlung des Evaluierungsberichtes gebeten haben.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.