2565/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0264-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 24. August 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2892/J-NR/2009 betreffend zeitaufwändige und somit kostenintensive Wiederholungen der MDL-Abrechnung an AHS, BMHS und Anstalten der Lehrer und Erzieherbildung für das Schuljahr 2008/09, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juli 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Einleitend wird bemerkt, dass die Unterrichtsverwaltungssoftware UNTIS an allen Bundesschulen Österreichs im Einsatz ist und damit angefangen von der Erstellung der Lehrfächerverteilung, über die Erstellung der Stundenpläne, die Abwicklung des täglichen Unterrichtsgeschehens (Entfälle, Supplierungen etc.) und letztlich die Abrechnung der besoldungswirksamen Daten zu Überstunden, Supplierungen und anderer Abgeltungsformen für Lehrerinnen und Lehrer abgewickelt wird. UNTIS zählt zu den führenden Produkten in diesem Bereich und wird neben zahlreichen europäischen Staaten auch in vielen anderen Ländern erfolgreich eingesetzt. Es ist als international einzigartig zu bezeichnen, dass in Anbetracht der hohen Komplexität und Unterschiedlichkeit der mittleren und höheren Schulen, insbesondere der berufsbildenden Schulen Österreichs ein derart großes Anforderungsprofil mit einem einheitlichen Software-Produkt abgedeckt wird. Diese einheitliche Softwarelandschaft bringt beträchtliche Vorteile im Hinblick auf Transparenz und Controlling und erleichtert die Umsetzung von Maßnahmen, die sehr häufig alle Schulen gleichzeitig betreffen.

 

Zu Frage 1:

Für jedes Schuljahr wird von den Programmautoren, der Firma Gruber & Petters GmbH, eine Version von UNTIS zur Verfügung gestellt; dies war im Falle des Schuljahres 2008/09 UNTIS 2009. Falls bei dieser Grundversion oder einer Folgeversion Fehler auftreten, die in den umfassenden Testläufen vor der Freigabe zum Einsatz an allen Schulen durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht erkannt werden konnten, erfolgt eine Adaptierung durch die Programmautoren und vor der neuerlichen Freigabe wieder eine Programmtestung. Vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurden für das Schuljahr 2008/09 fünf Versionen freigegeben. Da die Version vom 5. Juni fehlerfrei arbeitet, waren somit vier Versionen fehlerhaft. Bemerkt wird, dass in der Version vor dem 5. Juni (Version vom 16. März) lediglich zwei der in der Liste angeführten Fehler aufgetreten sind.

 

Zu Frage 2:

Die Fehlerhaftigkeit der Version vom 16. März ist Anfang April aufgefallen.

 

Zu Frage 3:

Die einleitend bemerkte Komplexität des österreichischen Schulwesens hat zur Folge, dass manche Programmfehler erst in wenigen seltenen Eingabekonstellationen im Echtbetrieb bemerkt werden und trotz eines umfangreichen Programmtests im Vorfeld äußerst schwer zu erkennen sind. Wird jedoch ein Fehler erkannt, wird grundsätzlich unverzüglich die Umprogrammierung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur beauftragt. Hinsichtlich des Zeitlaufs muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass der Prozess „Fehlererkennung-Beauftragung-Programmänderung-nochmaliger Programmtest-Freigabe“ einen gewissen Mindestumfang an Zeit bedeutet, der einen früheren Umstieg auf eine Neuversion in der Praxis nicht zulässt. Zur Erreichung eines hohen Qualitätsstandards wird weiters bemerkt, dass neue Programmversionen neben der Testung im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur grundsätzlich auch an vier Testschulen aus dem AHS- und BMHS-Bereich im Echtbetrieb gestestet werden. Eine offizielle Freigabe einer Version an alle Schulen durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erfolgt erst dann, wenn dieser Testbetrieb bei allen Schulen erfolgreich verlaufen ist.

 

Zu Frage 4:

Auswirkungen auf vorangegangene Schuljahre gibt es keine, da alle vorigen Schuljahre mit voll funktionstüchtigen Programmversionen abgerechnet wurden, und UNTIS 2009 nur das Schuljahr 2008/09 betrifft.

 

Zu Frage 5:

Zusätzliche Kosten entstehen für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine, da die Behebung der Mängel im laufenden Wartungsvertrag mit der Firma
Gruber & Petters GmbH abgedeckt ist.


Zu Frage 6:

Ein in Zahlen ausdrückbarer Schaden ist nicht entstanden. Durch die Nachverrechnung wurde vielmehr erreicht, dass eine rechtskonforme Abrechnung aller Gehaltsbestandteile der Lehrerinnen und Lehrer sichergestellt wurde.

 

Zu Frage 7:

Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen.

 

Zu Frage 8:

Neuberechnungen durch die Programmanwenderinnen und -anwender an den Schulen und ein damit verbundener Zeitaufwand sind nicht notwendig, da die richtig gestellten Berechnungsschritte automatisch durch die Software vollzogen werden. Abhängig von der Schulgröße und des Ausmaßes der korrekten Datenpflege entsteht lediglich ein Aufwand durch die nochmalige Übertragung von Dateien an die BRZ GmbH, der zeitlich in der Größenordnung von 30 bis 45 Minuten pro Schule liegt.

 

Zu Fragen 9 bis 12:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur entrichtet an die Firma
Gruber & Petters GmbH eine jährliche Pauschalsumme, mit der die jährlichen Programmversionen und die entsprechende Wartung abgedeckt sind. Die Implementierung und Anschaffung von UNTIS 2009 verursacht daher keine zusätzlichen Kosten. Ebenso verursachen zusätzliche, auf Grund von Fehlern notwendige neue Programmversionen, keine zusätzlichen Kosten, da diese im pauschalen Wartungsvertrag enthalten sind.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh