2568/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.08.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
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GZ: BKA-353.110/0150-I/4/2009 |
Wien, am 26. August 2009 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Juli 2009 unter der Nr. 2643/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Dienstleistungen der Volksanwaltschaft unter der geschützten Wort-Bildmarke „Volksanwaltschaft“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 11:
Ø Ist die von der Volksanwaltschaft im Moment verwendete Wort- Bildmarke (Bild 2) durch Registrierung gemäß dem Markenschutzgesetz geschützt?
Ø Wenn ja, wann und mit welcher Notwendigkeit wurde vier Jahre vor Ablauf des Markenschutzes der ursprünglich registrierten Wort- Bildmarke der Volksanwaltschaft (Bild 1) eine neue Marke angemeldet und wie hoch waren die Kosten dafür?
Ø Wer hat die Anmeldung beauftragt?
Ø Wie hoch waren die Kosten für Entwurf und Erstellung dieser neuen Wort-Bildmarke?
Ø Wer kam für diese Kosten auf?
Ø Ist der durch die Angabe der Geschäftsfelder in der Markenregistrierung erweckte Eindruck richtig, dass die Volksanwaltschaft Kredite vergibt?
Ø Wenn ja, wie viele Kredite wurden bereits durch die Volksanwaltschaft vergeben?
Ø Wie hoch ist die Gesamtsumme der aktuell vergebenen Kredite und woher stammen die Mittel hierfür?
Ø Wer zeichnet für die Kreditvergabe in der Volksanwaltschaft verantwortlich?
Ø Wie hoch sind die Einnahmen aus der Kreditvergabe?
Ø Wie werden die etwaigen Einnahmen der Volksanwaltschaft durch Kreditvergaben verwendet?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Mit freundlichen Grüßen