2568/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.08.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

GZ: BKA-353.110/0150-I/4/2009

Wien, am 26. August 2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Juli 2009 unter der Nr. 2643/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Dienstleistungen der Volksanwaltschaft unter der geschützten Wort-Bildmarke „Volksanwaltschaft“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 11:

Ø         Ist die von der Volksanwaltschaft im Moment verwendete Wort- Bildmarke (Bild 2) durch Registrierung gemäß dem Markenschutzgesetz geschützt?

Ø         Wenn ja, wann und mit welcher Notwendigkeit wurde vier Jahre vor Ablauf des Markenschutzes der ursprünglich registrierten Wort- Bildmarke der Volksan­waltschaft (Bild 1) eine neue Marke angemeldet und wie hoch waren die Kosten dafür?

Ø         Wer hat die Anmeldung beauftragt?

Ø         Wie hoch waren die Kosten für Entwurf und Erstellung dieser neuen Wort-Bildmarke?

Ø         Wer kam für diese Kosten auf?

Ø         Ist der durch die Angabe der Geschäftsfelder in der Markenregistrierung erweck­te Eindruck richtig, dass die Volksanwaltschaft Kredite vergibt?

Ø         Wenn ja, wie viele Kredite wurden bereits durch die Volksanwaltschaft verge­ben?

Ø         Wie hoch ist die Gesamtsumme der aktuell vergebenen Kredite und woher stam­men die Mittel hierfür?

Ø         Wer zeichnet für die Kreditvergabe in der Volksanwaltschaft verantwortlich?

Ø         Wie hoch sind die Einnahmen aus der Kreditvergabe?

Ø         Wie werden die etwaigen Einnahmen der Volksanwaltschaft durch Kreditverga­ben verwendet?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

 

Mit freundlichen Grüßen