2569/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.08.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien                                                          

GZ: BKA-353.110/0169-I/4/2009                                      Wien, am 24. August 2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juli 2009 unter der Nr. 2896/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Kreditvergabe an die Mediengruppe Österreich" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø      Haben Sie in der Sache – Kreditvergabe an die Mediengruppe „Österreich“ – beim Vorstand der Erste Bank interveniert?

 

Nein.

 

Zu den Fragen 2, 6 sowie 8 bis 10:

Ø      Wenn ja, in welcher Form erfolgte diese Intervention?

Ø      Haben Sie die besprochene Kreditvergabe in den Zusammenhang mit der Gewäh­rung von Finanzmitteln aus dem Bankenhilfspaket gebracht?

Ø      Sind Sie der Meinung, dass der Bundeskanzler der Republik Österreich derartige Interventionen tätigen soll?

Ø      Sehen Sie im Zusammenhang mit dem geschilderten Sachverhalt den Vorwurf des Verstoßes gegen Antikorruptionsbestimmungen gerechtfertigt?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

 

Im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 1 erübrigt sich die Beantwortung dieser Fragen.

 

Zu den Fragen 3 bis 5 und 7:

Ø      Wenn nein, gedenken Sie medienrechtliche Schritte in dieser Sache zu ergreifen?

Ø      Wenn ja, welche Schritte werden Sie ergreifen?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

Ø      Wenn nein, wie erklären Sie sich den Vorwurf dieses Junktims?

 

Die Frage der medienrechtlichen Bewertung einer Berichterstattung über meine Per­son ist keine Angelegenheit der Geschäftsführung des Bundeskanzleramtes.

 

 

Mit freundlichen Grüßen