2569/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.08.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0169-I/4/2009 Wien, am 24. August 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juli 2009 unter der Nr. 2896/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Kreditvergabe an die Mediengruppe Österreich" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Haben Sie in der Sache – Kreditvergabe an die Mediengruppe „Österreich“ – beim Vorstand der Erste Bank interveniert?
Nein.
Zu den Fragen 2, 6 sowie 8 bis 10:
Ø Wenn ja, in welcher Form erfolgte diese Intervention?
Ø Haben Sie die besprochene Kreditvergabe in den Zusammenhang mit der Gewährung von Finanzmitteln aus dem Bankenhilfspaket gebracht?
Ø Sind Sie der Meinung, dass der Bundeskanzler der Republik Österreich derartige Interventionen tätigen soll?
Ø Sehen Sie im Zusammenhang mit dem geschilderten Sachverhalt den Vorwurf des Verstoßes gegen Antikorruptionsbestimmungen gerechtfertigt?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Im Hinblick auf die Beantwortung der Frage 1 erübrigt sich die Beantwortung dieser Fragen.
Zu den Fragen 3 bis 5 und 7:
Ø Wenn nein, gedenken Sie medienrechtliche Schritte in dieser Sache zu ergreifen?
Ø Wenn ja, welche Schritte werden Sie ergreifen?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Wenn nein, wie erklären Sie sich den Vorwurf dieses Junktims?
Die Frage der medienrechtlichen Bewertung einer Berichterstattung über meine Person ist keine Angelegenheit der Geschäftsführung des Bundeskanzleramtes.
Mit freundlichen Grüßen