2578/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.08.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

                       

GZ: BMI-KP1000/0704-II/BK/6.1/2009

Wien, am       . August 2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 29. Juni 2009 unter der Zahl 2567/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Prümer Vertrag – Erfahrungen und Ergebnisse (31.12.2008)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

2008 erfolgten insgesamt 153.819 Anfragen zu Vorsatztaten nach dem österreichischen Strafgesetzbuch.

 

Zu Frage 2:

Insgesamt wurden 5.286 DNA Treffer verzeichnet; davon 691 Treffer ungeklärte österreichische Straftaten auf ausländische Person, 1.903 Spur- Spurtreffer, 1.262 ungeklärte ausländische Spur auf österreichische Person und 1.434 österreichische Person auf ausländische Person.

 

Involvierte nationale Delikte (auszugsweise die nach Treffern bereits abgeschlossen sind): 3 Morde, 3 Vergewaltigungen, 77 Diebstahlsdelikte (schwerer Diebstahl, räuberischer Diebstahl, Diebstähle im Rahmen krimineller Vereinigung, Diebstahl), 511 Einbruchsdiebstähle, 30 schwere Raubüberfälle, 13 Raubüberfälle sowie Delikte wie Brandstiftung, Suchtmittelhandel, schwerer Betrug, Betrug, Hehlerei, Suchtgifthandel und Körperverletzung

 

Klärung Morddelikte in Österreich:

Mordversuch nach bewaffnetem Raubüberfall im Dezember 2005 in Eisenstadt durch drei Mitglieder einer kriminellen Organisation.

Mord in Italien im Nov. 2002, Leichenfund der nach Österreich verbrachten Leiche in Schönberg / Tirol.

Mordversuch im April 2007 in Wien an einem Autobesitzer und dessen Freundin, welche den Täter bei einem Einbruch in ihr Fahrzeug überraschten.

 

Zu Frage 3:

Die angeführten Deliktsverweise in Frage 2 beziehen sich auf im Konsultationsverfahren bereits abgeklärte Delikte. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 4, 8, 12 und 16:

Keine Irrtümer bekannt.

 

Zu Frage 5:

Bis 31.12.2008

Land

Anzahl

Deutschland 

352.063

Spanien

52.132

Niederlande

39.607

Slowenien

5.333

Luxemburg

493


 

Delikte sind aus der Anfrage nicht ersichtlich, da aus datenschutzrechtlichen Gründen die Deliktsbezeichnungen nicht übermittelt werden. Delikte nach Abwicklung der Konsultationsverfahren siehe Beantwortung Frage 6.

 

Zu Frage 6:

Insgesamt wurden 5.285 Treffer verzeichnet.

Involvierte internationale Delikte (auszugsweise die nach Treffern bereits abgeschlossen sind): 10 Morde oder Mordversuche, 3 Totschlag, 4 erpresserische Entführungen, 179 Diebstahlsdelikte (schwerer Diebstahl, räuberischer Diebstahl, Diebstähle im Rahmen krimineller Vereinigung, Diebstahl), 434 Einbruchsdiebstähle, 34 schwere Raubüberfälle, 13 Raubüberfälle, 8 Erpressungen bzw. schwere Erpressungen, 7 Vergewaltigungen, 1 sexueller Missbrauch von Unmündigen sowie Delikte wie schwere Körperverletzung, Körperverletzung, schwere Sachbeschädigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug, Hehlerei, Brandstiftung und Menschenhandel. Weiters 169 erkannte Haftbefehle (darunter zwei gesuchte Mörder), 314 Aufenthaltsfeststellungsersuchen für Gericht und 193 erkannte Aliasidentitäten.

Morddelikte im Ausland: Insgesamt sind nach Abwicklung des Konsultationsverfahren nach ho. Kenntnisstand in 13 Fällen vorsätzliche Tötungsdelikte entweder geklärt oder wurden durch Spur- Spurtreffer neue Ermittlungsansätze ermöglicht.

Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 7, 11 und 15:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 9:

5.732 Personenanfragen und 2.386 Spurenanfragen wegen Vorsatzstraftaten nach dem österreichischen Strafgesetzbuch.

 

Zu Frage 10:

1.412 Treffer; davon 391 erkannte Falschidentitäten, 159 erkannte nationale Haftbefehle, 17 erkannte internationale Haftbefehle und 80 erkannte bestehende Aufenthaltsermittlungsersuchen für Gericht. 22 Straftatenklärungen mit Spurentreffern. Delikte: Einbruchsdiebstähle, Gewerbsmäßiger Diebstähle, absichtlich schwere Körperverletzung sowie dreimal schwerer Raub. Kein geklärter Mord.


Zu Frage 13:

Deutschland: Personenanfragen 3.848, Spurenanfragen 3964

Luxemburg: Personenanfragen 64

Slowenien: Personenanfragen 26, Spurenanfragen 68

Delikte sind aus der Anfrage nicht ersichtlich, da aus datenschutzrechtlichen Gründen die Deliktsbezeichnungen nicht übermittelt werden.

 

Zu Frage 14:

Treffer nach ausländischen Anfragen können nicht angegeben werden, da die vom System getroffenen Fingerabdrücke immer im anfragenden Staat durch die Fingerabdruckexperten auf tatsächliche Übereinstimmung verifiziert werden müssen.

Nach Abschluss der Konsultationsverfahren sind derzeit  76 erkannte Aliasidentitäten, 7 erkannte nationale Haftbefehle, 1 erkannter internationaler Haftbefehl und 17 erkannte bestehende Aufenthaltsermittlungsersuchen für ausländisches Gerichte bekannt. Nach Spurentreffer sind Klärungen von Einbruchsdiebstählen sowie die Klärung eines schweren Raubes bekannt.

 

Zu Frage 17:

Der Prüm Datenverbund ist eine effiziente Methode zur Klärung von grenzüberschreitender Kriminalität und Identifizierung von Straftätern nach objektiven biometrischen Methoden  mit höchsten datenschutzrechtlichen Standards.

 

 

Zu Frage 18:

Bislang kam es zu präventiven Zwecken im Rahmen von Sportgroßveranstaltungen (Euro 2008, Länderspiele) durch folgende Staaten zu Datenübermittlungen an Österreich:

Deutschland:  7 Übermittlungen / 3330 Personen

Niederlande:   2 Übermittlungen / 1103 Personen

Belgien:           3 Übermittlungen / 4367 Personen

Spanien:         1 Übermittlung / 17 Personen

Frankreich:     1 Übermittlung / 185 Personen.

 

Durch Österreich kam es bislang zu keiner Datenübermittlung.

 

Zu Frage 19:

Keine.


Zu Frage 20:

Die Überführung wesentlicher Teile des Prümer Vertrages in den Rechtsbestand der Europäischen Union erfolgte durch den Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 (Prümer Beschluss). Neben der maßgeblichen materiellen Bestimmungen des Prümer Vertrages, die der dritten Säule zugerechnet werden (Informations- und Datenaustausch DNA, Fingerabdrücke, KFZ – Register, Großereignisse und Terrorismusverdächtige), wurden die Bestimmungen über den Datenschutz nahezu wortgleich in den Prümer Beschluss überführt. Damit wird auch das Auskunftsrecht im EU – Recht verankert. In der Durchsetzbarkeit des Auskunftsrechts tritt durch die Überführung vom internationalen Recht des Vertrags zum EU – Recht des Beschlusses keine Änderung ein.

 

Zu Frage 21:

Wie zu Frage 20 ausgeführt, wurden die Datenschutzbestimmungen des Prümer Vertrages nahezu wortgleich in den Prümer Beschluss überführt. So findet sich Artikel 40 des Prümer Vertrages (Rechte des Betroffenen auf Auskunft und Schadenersatz) in Artikel 31 des Prümer Beschlusses. Der Zugang der Bürger zu den unabhängigen Datenschutzkontrollbehörden bleibt damit unverändert gewahrt.

 

Zu Frage 22:

Mit Beschluss 2008/616/JI des Rates vom 23. Juni 2008 wurden die notwendigen Maßnahmen zur technischen Umsetzung des Prüm Beschlusses vom Rat verabschiedet. Der Umsetzungsbeschluss entspricht in seiner Substanz dem Durchführungsbeschluss, aus redaktionellen Gründen und aus Gründen, die im EU-Recht gelegen sind, gibt es jedoch Abweichungen. Diese Abweichungen werden jedoch zu keiner Änderung der bestehenden Prüm-Anwendung führen und vor allem zu keiner Erweiterung der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden oder Einschränkung von Rechten Betroffener führen.

 


Zu Frage 23:

Ö

1.11.2006

SP

1.11.2006

D

23.11.2006

BE

6.5.2007

LU

9.5.2007

FI

17.6.2007

SI

8.8.2007

F

31.12.2007

HU

14.1.2008

NL

20.5.2008

EE

22.12.2008

RO

3.3.2009

SK

28.5.2009

BG

23.8.2009